Wohnsitze in 2 europ. Ländern

Hallo,
folgender Fall:

Person A arbeitet bis 8/2010 in Deutschland und zieht 9/2010 nach Belgien, ohne den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.
Ab 09/2010 arbeitet sie in Belgien, ab 10/2010 zusaetzlich auch im grenznahen Deutschland. Die Arbeit ist sowohl selbstaendig als auch nichtselbstaendig.
Wo muss die Steuererklaerung 2010 abgegeben werden und ist es ueberhaupt rechtens in Deutschland gemeldet zu bleiben? Mit welchen moeglichen rechtlichen Konsequenzen ist zu rechnen?

Herzliche Gruesse

Servus,

gibt es denn an der gemeldeten Adresse in Deutschland noch eine tatsächliche Wohnung? Z.B. einen Schrank mit Pullis drin oder eine Schublade mit Socken und Briefen? Einen Hausschlüssel? Einen Mietvertrag? Ein Fahrrad im Keller?

Oder besteht die gemeldete Wohnung nur noch auf dem Papier?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

vielen Dank fuer die Antwort!
Es besteht eine Meldung im Elternhaus mit einigen Habseligkeiten und Name an der Klingel. Allerdings kein Mietvertrag oder abgeschlossene Wohnung. Die Frage ist vor allem, ist es rechtens und wenn ja von Vor- oder Nachteil steuerlich in diesem Fall.
Gruesse
Elly

Servus,

auf die Besteuerung hat die Meldung überhaupt keinen Einfluss. Man kann drei oder auch sieben Wohnungen in Deutschland anmelden - jemand, der in D weder einen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, ist in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Im gegebenen Fall ist die Person in Belgien einkommensteuerpflichtig. Das ist im Vergleich zur beschränkten Steuerpflicht leichter zu handhaben und in einigen Ländern (für Belgien weiß ichs nicht) manchmal mit einer etwas niedrigeren Steuerbelastung verbunden.

– Unabhängig von der Steuerpflicht: Das Unterlassen einer Abmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Im gegebenen Fall wird jedoch wahrscheinlich gegenüber der Meldebehörde vertretbar sein, daß eine Wohnung weiterhin an der Adresse der Eltern besteht.

Schöne Grüße

MM