Hallo,
folgender Fall:
Person A arbeitet bis 8/2010 in Deutschland und zieht 9/2010 nach Belgien, ohne den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.
Ab 09/2010 arbeitet sie in Belgien, ab 10/2010 zusaetzlich auch im grenznahen Deutschland. Die Arbeit ist sowohl selbstaendig als auch nichtselbstaendig.
Wo muss die Steuererklaerung 2010 abgegeben werden und ist es ueberhaupt rechtens in Deutschland gemeldet zu bleiben? Mit welchen moeglichen rechtlichen Konsequenzen ist zu rechnen?
Herzliche Gruesse