Wohnsitzfragen

Hallo!
Ich habe mal eine blöde Frage bezüglich eines Wohnsitzes.
Ich bin vor 2 Jahren nach Frankreich gezogen und arbeite in Deutschland.
Ist es möglich einen Zweitwohnsitz in D anzumelden und wenn ja was passiert dann mit den Steuern?
Ich möchte das machen, weil ich mein Auto in Deutschland versichern möchte (bessere Konditionen als in F).

Salut la voisine,

Ist es möglich einen Zweitwohnsitz in D anzumelden

Ja

und wenn ja
was passiert dann mit den Steuern?

Solange sich der Familienwohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen usw. nicht verändert, bleibt im vermutlich gegebenen Fall Grenzgänger und nicht selbständige Arbeit alles - fast - wie es war: Durch den Wohnsitz in D entsteht, unabhängig davon, ob gemeldet oder nicht, unbeschränkte Steuerpflicht in D. Die für die Einkommensbesteuerung zwischen D und F entscheidende Ansässigkeit im Sinn des DBA bleibt aber in F, solange die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu dem Wohnsitz in F bestehen.

Vgl. Artikel 13 Abs 5 DBA Frankreich, zu finden z.B. bei:

http://www.lemaitre.de/dba-d/FRAD69.html

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also ich glaube mich erinnern zu können, dass man in Deutschland nur einen Zweitwohnsitz begründen kann, wenn man auch in Deutschland einen Erstwohnsitz hat. Aber wie gesagt, ist das nur eine dunkle Erinnerung…

Viele Grüße

Chrissie

Wenn Sie vorübergehend eine Wohnsitz in Deutschland zu Wohnzwecken nutzen, so müssen Sie in als Zweitwohnsitz in D anmelden, auch wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Land ist.

Bereits die Einbuchung in einem Hotel ist genauer betrachtet eine Wohnsitzmeldung für einen bestimmten Zeitraum.

Ob Sie die Zweitwohnung tatsächlich nutzen, weil bei Oma gemeldet, hätte nur Auswirkungen bei einer Steuerprüfung, ob und wie oft Sie sich dort aufhalten.

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Hallo,

man kann in Deutschland nur gemeldet sein, wenn man eine Wohnung bewohnt(Melderechtsrahmengesetz und die dazugehörigen Länder-Meldegesetze). Wenn man keine Wohnung bewohnt, so ist eine Meldung eine Scheinmeldung und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Wenn in D eine Wohnung bewohnt wird, so ist dies die Hauptwohnung. Wird daneben eine weitere Wohnung in D bewohnt, so ist dies als Nebenwohnung zu sehen.

Ein länderübergreifendes Meldegesetz D -> F gibt es nicht.
Also Hauptwohnung Frankreich und Nebenwohnung Deutschland geht nach deutschem Recht gar nicht.
Wenn in Frankreich auch eine Wohnung bewohnt wird, so ist dies eben in Frankreich die Hauptwohnung.

Steuerlich gesehen kann ich keine Antworten zu geben.

Auto anmelden in D geht also nur, wenn du wirklich ab und zu in Deutschland deine Hauptwohnung bewohnst und angemeldet bist.

Gruss
Sid

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Ist es möglich einen Zweitwohnsitz in D anzumelden und wenn ja
was passiert dann mit den Steuern?

Es ist moeglich, einen Wohnsitz in Deutschland anzumelden, wenn du dort tatsaechlich - wenn auch nur gelegentlich - wohnst. Der blosse Aufenthalt an der Arbeitsstelle reicht nicht.
Fuer die Steuern gelten eigene Regeln, die schon zutreffend erlaeutert wurden.

Ich möchte das machen, weil ich mein Auto in Deutschland
versichern möchte (bessere Konditionen als in F).

Die ZULASSUNG des Autos in D ist - unabhaengig von der melderechtlichen Situation - nicht moeglich, da es ueberwiegend in F benutzt wird. Vielleicht gibt es aber dennoch die Moeglichkeit, die Haftpflicht ueber einen deutschen Versicherer abzuschliessen (Stichwort: EU/freier Dienstleistungsverkehr). Frag mal bei einer deutschen Versicherung nach.