folgende hypothetische Situation: Ein Ehepaar wohnt seit 2009 im Österreich. Beide arbeiten in Ö. und haben ein Haus in Deutschland das vermietet ist. Was muss/kann in der Steuererklärung 2010 angeben werden?
die AfA (hat eine Steuerberaterin für 2009 ausgerechnet) ist in Anlage V, Zeile 33 als linear angenommen.
Die Mieter zahlen eine Nebenkostenpauschale , die in Anlage V, Zeile 12 (Umlagen) abzüglich der Rückzahlung für 2010 eingetragen wird. Die real angefallen Nebenkosten werden dann zusätzlich in Anlage V, Zeile 46 eingetragen. Ist das richtig?
kann man eine Fahrt pro Jahr nach D zum vermieteten Objekt (zumindest anteilig) als Werbungskosten absetzen? Das können hin und zurück mehrere hundert km sein.
Angenommen, die Fahrt ist zu 60% privater Natur, 20% für „Aufwendungen für die Berufsausbildung“ (Besprechung bzgl. Dissertation an der Uni in D.) und 20% um den Hausverwalter zu treffen, Reparaturarbeiten zu besprechen usw.
Dann müsste man 2 * (Entfernung Wohnort-Mietobjekt) * 0,30 Euro/km * 20%
als Werbungskosten in Anlage V absetzen können? (+ den gleichen Betrag im Hauptvordruck, Zeile 47 „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“)
kann man Kosten in Ö, die mit der Betreuung des vermieteten Hauses entstehen (Arbeitszimmer, Büromaterial) absetzen, obwohl 1. die Kosten in Ö. anfallen und 2. ein Verwalter für das Haus besteht??
Kann mir jmd. helfen???
Vielen Dank im Voraus!!
Ralf
Was muss/kann in der
Steuererklärung 2010 angeben werden?
ähnlich wie auf der Anlage V für 2009
die AfA (hat eine Steuerberaterin für 2009 ausgerechnet)
ist in Anlage V, Zeile 33 als linear angenommen.
ja Afa
Die Mieter zahlen eine Nebenkostenpauschale , die in Anlage
V, Zeile 12 (Umlagen) abzüglich der Rückzahlung für 2010
eingetragen wird. Die real angefallen Nebenkosten werden dann
zusätzlich in Anlage V, Zeile 46 eingetragen. Ist das richtig?
ja
kann man eine Fahrt pro Jahr nach D zum vermieteten Objekt
(zumindest anteilig) als Werbungskosten absetzen? Das können
hin und zurück mehrere hundert km sein.
ja, eine Fahrt ist absetzbar
Angenommen, die Fahrt ist zu 60% privater Natur, 20% für
„Aufwendungen für die Berufsausbildung“ (Besprechung bzgl.
Dissertation an der Uni in D.) und 20% um den Hausverwalter zu
treffen, Reparaturarbeiten zu besprechen usw.
mit der Begründung ist die Fahrt nicht absetzbar; nur eine Fahrt zum Verwaltung ist begünstigt
Dann müsste man 2 * (Entfernung Wohnort-Mietobjekt) * 0,30 Euro/km * 20%
als Werbungskosten in Anlage V absetzen können? (+ den
gleichen Betrag im Hauptvordruck, Zeile 47 „Aufwendungen für
die eigene Berufsausbildung“)
Somit ist das Geltendmachen als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung nicht begünstigt, also Fahrtkosten insoweit steuerlich nicht relevant.
Ob sich Änderungen aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Kosten eines Studiums ergeben (vorweggenommene Werbungskosten) ist z.Z. noch nicht klar, da Verwaltungsanweisungen fehlen…
kann man Kosten in Ö, die mit der Betreuung des vermieteten
Hauses entstehen (Arbeitszimmer, Büromaterial) absetzen,
obwohl 1. die Kosten in Ö. anfallen und 2. ein Verwalter für
das Haus besteht??
jo, aber überleg, ob dies nicht übertrieben ist. Werbungkosten sind Aufwendungen zur Erzielung der Einnahmen, nicht reine Hirngespinste…