Wohnsitz im Ausland, Vermietung in Deutschland
Hi,
Echt süße Fehlermeldungen, die Elster da fabriziert (richtig, aber nicht hilfreich…)
folgende hypothetische Situation: Ein Ehepaar wohnt seit 2009
im Österreich. Beide arbeiten in Ö., haben aber (außer
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) kein Einkommen in
D. Was muss/kann in der Steuererklärung 2010 angeben werden?
Dann gibt es keinen Wohnsitz in Deutschland und somit fallen (nur) die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unter die beschränkte Steuerpflicht. Ob das Elster kann, keine Ahnung. Ich nutze das nie.
Die Anlage AUS ist unklar…
wundert mich nicht, da ein beschränkt steuerpflichtiger dieses Formular nicht braucht
Zeile 5: Einkunftsquelle ist soweit noch klar (das Gehalt von
dem Arbeitgeber),
hat in der deutschen Erklärung nichts zu suchen
Zeile 7: Einkünfte sind dann wohl die Netto-Einahmen (was auf
dem Konto landet).
also nichts auf Anlage AUS eintragen
Das Elster Formular produziert folgende Fehlermeldungen:
„AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden
aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine
ausländische Postleitzahl angegeben."
=> Das Ehepaar wird nicht getrennt veranlagt – aber die
gemeinsame Postleitzahl ist in Ö. was ist das Problem???
bei beschränkter Steuerpflicht gibt es keine Zusammenveranlagung, deshalb nur Einzelveranlagung
Abzugeben ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung der gemeinsamen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und zusätzlich je eine Steuererklärung zur beschränkten Steuerpflicht, wobei hier nur die Adresse und die halben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (wenn je 1/2 je Ehegatte) einzutragen ist. Sonst rein gar nichts.
zweite Fehlermeldung:
"EHW Elster-Hinweise
Die in der Anlage AUS enthaltenen steuerpflichtigen
ausländischen Einkünfte müssen auch in der Anlage G/S SO, L,
N, V und/oder den entsprechenden Feldern der Anlage KAP
enthalten sein.“
richtig, das ist so ein Merksatz
Gilt aber nur bei unbeschränkter Steuerpflicht, also hier nicht.
=> In der Anlage V gibt es kein entsprechendes Feld…
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Da hat entweder -wie hier- Deutschland das Besteuerungsrecht oder der andere Staat hat das Besteuerungsrecht und das dortige Ergebnis unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das ist in Anlage AUS einzutragen, aber bei beschränkter Steuerpflicht gilt dieser § nicht, so dass ich empfohlen habe, Anlage AUS wegzulassen. (siehe §§ 50 und 32 b EStG, falls wer nachlesen will).
Schöne Grüße
C.
Kann mir jmd. helfen???
Vielen Dank im voraus!!
Ralf