Wohnsitzwechsel: Ummeldung wann möglich?

Hallo Wissende,

ich ziehe demnächst in eine andere Stadt um und muss mich folglich ummelden. Ich habe bisher nur Informationen gefunden, dass ich mich binnen x Tage nach dem Wohnsitzwechsel anzumelden habe.

Spricht dem nun irgendwas dagegen, mich schon früher umzumelden?

Der alte Wohnsitz ist im Haus meiner Eltern, der neue Wohnsitz steht schon leer, wird aber noch renoviert. So dass ich zwar schon Sachen dort deponieren kann, aber noch zuhause übernachte. Der Mietvertrag ist ab dem 1.1. 2006. Ich kann aber, wie schon gesagt, jetzt in die Wohnung. Brauche ich da eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass ich jetzt schon in der Wohnung bin, oder interessiert dass keinen im Amt und ich kann mich einfach nächste Woche ummelden.

Lieben Gruß
Karin

Hallo,

soviel mir bekannt ist reicht es vollkommen aus, wenn Du Dich innerhalb eines Monats nach Umzug ummeldest.
In dem Moment, wo Du einen gültigen Mietvertrag hast und der Zeitpunkt Deines Zuzuges zur Gemeinde erfolgt (d. h. in der Wohnung ansässig bist), solltest Du Dich dann vor Ort beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro mit der Abmeldung und Mietvertrag sehen lassen.

Gruß
Christian

Hallo Karin!

ich ziehe demnächst in eine andere Stadt um und muss mich
folglich ummelden. Ich habe bisher nur Informationen gefunden,
dass ich mich binnen x Tage nach dem Wohnsitzwechsel
anzumelden habe.

Die Frist für die Anmeldung legen die Landesmeldegesetze fest. In der Regel hat das aber eine Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen.

Spricht dem nun irgendwas dagegen, mich schon früher
umzumelden?

Für die Zukunft kannst du dich eigentlich nicht anmelden, weil ja auf den Personalausweis der Aufkleber mit der neuen Adresse aufgeklebt wird. Wenn du jetzt also zur Meldebehörde gehst und dich für den 01.01.2006 anmelden willst, könnten die den ja noch nicht raufkleben.

Der alte Wohnsitz ist im Haus meiner Eltern, der neue Wohnsitz
steht schon leer, wird aber noch renoviert. So dass ich zwar
schon Sachen dort deponieren kann, aber noch zuhause
übernachte. Der Mietvertrag ist ab dem 1.1.2006. Ich kann
aber, wie schon gesagt, jetzt in die Wohnung. Brauche ich da
eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass ich jetzt
schon in der Wohnung bin, oder interessiert dass keinen im Amt
und ich kann mich einfach nächste Woche ummelden.

Die Pflicht zur Vorlage der Einzugsbestätigung ist mit der Änderung des Melderechts im vergangenen Jahr abgeschafft worden. Gleichwohl gibt es immer noch Meldebehörden, die diese verlangen. Du kannst dich ja mit Hauptwohnsitz unter der neuen Anschrift anmelden und den Wohnsitz bei deinen Eltern als Nebenwohnsitz belassen. Damit machst du nichts falsch und irgendwann kannst du den Nebenwohnsitz dann abmelden.

HeinzEric

Hallo Christian,

warum schreibst du von einer Abmeldung und dem Mietvertrag?
Ich bin vor 3 Monaten umgezogen und niemand wollte von mir eine Abmeldung oder einen Mietvertrag sehen. Als ich mich abmelden wollte, gab es nur ratloses Kopfschütteln im Einwohnermeldeamt und dann gerade mal eine Adressänderung.
Bei der Anmeldung am neuen Ort wurde mir dann gesagt, dass die Abmeldungen automatisch erfolgen, aber mein Mietvertag hat wirklich keinen interessiert!
Gruß Susanne

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Hallo,
wenn der Umzug von Gemeinde A nach Gemeinde B innerhalb von D stattfindet braucht man nach der Meldegesetzänderung ca. Juni 2004 keine Abmeldung mehr. Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn der Wegzug ins Ausland stattfindet oder eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll. Eine Vorlage des Mietvertrages ist auch „keine Pflicht“.

Meldefrist ist lt. Meldegesetz 1 Woche nach dem Umzug, kann aber auch schon bis zu 1 Woche vorher gemacht werden (jedenfalls in Nürnberg).
Wichtig ist dabei das Einzugsdatum und nicht das Mietvertragsdatum.

Gruß
Sid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bezüglich der Möglichkeit des Nebenwohnsitzes eine kleine, vielleicht überflüssige Anmerkung: Vorher prüfen, ob Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird von der Gemeinde, wo der evtl. Nebenwohnsitz sein soll. In Bln./Brandenburg sind sie damit ganz wild. Unsere Tochter hat sich deshalb an ihrem Studienort nur noch mit Hauptwohnsitz gemeldet und die Nebenwohnung in Berlin streichen lassen. Gruß M.P.

Unsere Tochter hat sich deshalb an ihrem
Studienort nur noch mit Hauptwohnsitz gemeldet und die
Nebenwohnung in Berlin streichen lassen.

Streichen lassen? Das klingt nach weiterhin nutzen, ohne gemeldet zu sein…Wenn das mal nicht ein Versuch ist, der Steuerpflicht auf nicht ganz astreine weise zu entgehen…Boris Becker hatte mal mit was ähnlichem ziemlichen Ärger :wink:

Frank

Vielen Dank erstmal für die vielen Informationen! :smile:

Wenn das Datum des Mietbeginn lt. Mietvertarg niemand interessiert, kann ich mich dann wohl doch schon vorher ummelden. Sehr schön!

Ich besitze nämlich ab 1.12. ein Auto, der Umzug ist nun wohl am 15.12. und offizieller Mietbeginn ist der 1.1.06. Ich möchte mir somit ersparen für die ersten 2 Dezemberwochen ein Nummernschild in Landkreis A und dann Mitte Dezember ein neues Schild im Landkreis B zu besorgen. Stattdessen sieht es wohl so aus, als ob mir keine Steine in den Weg gelegt werden mich und mein Auto schon am 1.12. in Landkreis B anzumelden. *freu*

Vielen Dank nochmal!
Karin