wohnugsübernahme

… aus den Vertag zu entlassen, so das der verbleinene automatisch alleiniger Mieter wird?

Sinnvoll ist es entweder einen neuen Vertrag abzuschließen oder dass ein entsprechender Nachtrag zum Mietvertrag stattfindet.
Der Vermieter muss aber immer zustimmen, ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, dass die Wohnung komplett gekündigt wird.
MfG Roland Ritt

… aus den Vertag zu entlassen, so das der verbleinene
automatisch alleiniger Mieter wird?

Hallo,

wo ist die Frage hin? Soll ich mir die denken?? :smile:

Aus dem Vertrag entlassen gibt es nicht, beide müssen ordentlich & zusammen kündigen, der Verbleibende schließt einen neuen Einzelmietvertrag ab.

Geht nicht? Nicht schlimm für den Bleibenden, für den Verlassenden schon, da er solange der Vertrag läuft, mit in der Haftung bleibt!

Trotzdem Gruß
Diana