ich bin letztes Jahr aus der Schweiz wieder nach Berlin gezogen. Bzw. zu meiner Tochter.
Sie hat eine anderthalb Zimmer Wohnung 52 Quatratmeter gross.
Sie hat ihrem Vermieter Bescheid gesagt das ich mich bei ihr angemeldet habe und bei ihr jetzt wohne.
Ich weiss wir hätten uns vorher infomieren müssen….
Haben es aber leider nicht getan.
Also sie ist vor ca. 3 Monaten zu ihrem Freund gezogen, und hat sich bei ihm auch angemeldet.
Wir beide haben einen Untervermietstrag abgeschlossen. ( Ohne zustimmung der Vermieters )
Den Untervermietstrag habe ich bei Jobcenter abgegeben. Und überweisen jetzt die komplette Miete an dem Vermieter.
Wir hatten aber auch vor ein Paar Monaten drum gebeten das ich mit in den Mietsvertrag komme. Den haben sie abgelehnt mit der Begründung das sie eine volle Miete offen hat und sie dann Fristgemäss gekündigt worden ist…Ich habe mich drum gekümmert das die Miete ausgeglichen worden ist und sie haben die darauf folgenen Monaten ihre vollständige Miete bekommen. So das die Kündigung zurück genommen worden ist. Danach hat meine Tochter wieder den Antrag gestellt das ich mit in den Mietsvertrag komme.
Endlich nach 3-4 Wochen eine erneute Antwort bekommen. Wieder eine Ablehnung.
Werde jetzt mal den Text abschreiben mit den Begründungen.
Antrag auf Aufnahme in den Mietsvertrag
Vertragswidriges Verhalten
Sehr geehrte Frau……
sie wurden bereits mehrfach von uns mündlich und schriftlichdavon in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Aufnahme von Frau… in den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag nicht vornehmen werden.
In diesem Zusammenhang verwundert es uns sehr,dass bereits das Jobcenter Mietzahlungen für Frau…. für diese Wohnungvornimmt. Unsere bisherige Ablehnu7ng werden wir das Jobcenter informieren.
Des weiteren mussten wir feststellen, dass Sie in der Wohnung Musterstrasse1 nicht mehr gemeldet sind. Wir gehen daher davon aus, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Schrägstrasse in 1111 Berlin verlegt haben.
Wir müssen aus den o.g. Tatsachen davonausgehen, dass Sie die Wohnung oder Teile der Wohnung ohne unsere Zustimmung dritten Personen zum Gebrauch überlassen haben.Wir mahnen Sie hiermit,wegen vertragswidrigem Verhalten , ab und fordern Sie auf, ab sofort jedoch bis spätestens zum 20.7.2017 Die Vertragswidrige Weitervermietung zu beenden.
So jetzt zu meinen Fragen
Muss sich meine Tochter wieder hier anmelden?
Und muss ich wirklich ausziehen oder mich woanders anmelden?
Lohnt es sich den Antrag einer Teil Untervermietung zu beantragen? Also jetzt noch.