Wohnun ganz oder teilweise untervermieten

ich bin letztes Jahr aus der Schweiz wieder nach Berlin gezogen. Bzw. zu meiner Tochter.
Sie hat eine anderthalb Zimmer Wohnung 52 Quatratmeter gross.
Sie hat ihrem Vermieter Bescheid gesagt das ich mich bei ihr angemeldet habe und bei ihr jetzt wohne.
Ich weiss wir hätten uns vorher infomieren müssen….
Haben es aber leider nicht getan.
Also sie ist vor ca. 3 Monaten zu ihrem Freund gezogen, und hat sich bei ihm auch angemeldet.
Wir beide haben einen Untervermietstrag abgeschlossen. ( Ohne zustimmung der Vermieters )
Den Untervermietstrag habe ich bei Jobcenter abgegeben. Und überweisen jetzt die komplette Miete an dem Vermieter.
Wir hatten aber auch vor ein Paar Monaten drum gebeten das ich mit in den Mietsvertrag komme. Den haben sie abgelehnt mit der Begründung das sie eine volle Miete offen hat und sie dann Fristgemäss gekündigt worden ist…Ich habe mich drum gekümmert das die Miete ausgeglichen worden ist und sie haben die darauf folgenen Monaten ihre vollständige Miete bekommen. So das die Kündigung zurück genommen worden ist. Danach hat meine Tochter wieder den Antrag gestellt das ich mit in den Mietsvertrag komme.
Endlich nach 3-4 Wochen eine erneute Antwort bekommen. Wieder eine Ablehnung.
Werde jetzt mal den Text abschreiben mit den Begründungen.

Antrag auf Aufnahme in den Mietsvertrag
Vertragswidriges Verhalten

Sehr geehrte Frau……

sie wurden bereits mehrfach von uns mündlich und schriftlichdavon in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Aufnahme von Frau… in den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag nicht vornehmen werden.

In diesem Zusammenhang verwundert es uns sehr,dass bereits das Jobcenter Mietzahlungen für Frau…. für diese Wohnungvornimmt. Unsere bisherige Ablehnu7ng werden wir das Jobcenter informieren.

Des weiteren mussten wir feststellen, dass Sie in der Wohnung Musterstrasse1 nicht mehr gemeldet sind. Wir gehen daher davon aus, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Schrägstrasse in 1111 Berlin verlegt haben.

Wir müssen aus den o.g. Tatsachen davonausgehen, dass Sie die Wohnung oder Teile der Wohnung ohne unsere Zustimmung dritten Personen zum Gebrauch überlassen haben.Wir mahnen Sie hiermit,wegen vertragswidrigem Verhalten , ab und fordern Sie auf, ab sofort jedoch bis spätestens zum 20.7.2017 Die Vertragswidrige Weitervermietung zu beenden.

So jetzt zu meinen Fragen :slightly_smiling_face:
Muss sich meine Tochter wieder hier anmelden?
Und muss ich wirklich ausziehen oder mich woanders anmelden?
Lohnt es sich den Antrag einer Teil Untervermietung zu beantragen? Also jetzt noch.

Ja, denn Du kannst den Vermieter nicht zwingen mit Dir einen Hauptmietvertrag abzuschließen, also Mutter gegen Tochter im Vertrag auszutauschen.
Freiwillig ja, aber das will er ja nicht. Gründe spielen keine Rolle.
Er muss es nicht also kann das Dir egal sein warum er Dich nicht (allein)haben will.

MfG
duck313

Die Mutter ist keine „Dritte“ im Sinne des §540 BGB.
Das Argument zieht nicht.

Nun haben wir hier aber nicht den Normalfall, dass Angehörige zu einem ziehen und man zusammen wohnt, sondern es handelt sich um eine komplette Überlassung der Wohnung.

Der §553 BGB sagt: "Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen

Zieht also irgendwie doppelt nicht. Erstens wird die ganze Wohnung überlassen, zweitens keinem Dritten.

Ihr befindet euch meiner Meinung nach auf nicht ganz so solidem Grund. Ich möchte keine Empfehlung aussprechen, was ihr machen solltet - dazu meldet sich vielleicht noch jemand, der sich auskennt. Ich würde vor allem nicht den Vermieter schon jetzt darauf hinweisen, dass die Begründung seiner „Abmahnung“ fehlerhaft ist.

Danke erstmal.
Im Grunde geht es ja gar nicht mehr darum in den Mietsvertrag zu kommen.
Obwohl es super gewesen wär.
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Denn wenn wir mit nichts durchkommen sitze ich auf der Strasse.

Danke erstmal :smiley:
und wenn sie sich hier wieder anmeldet, oder als Zweitwohnsitz? Könnte man dann doch versuchen mit der Gesellschaft vielleicht zu sprechen das sie mir die Wohnung nur zum Teil untervermietet?

Hallo,

die Tochter kann sich wieder anmelden, wenn sie die Wohnung erneut weiterhin in regelmäßigen Abständen bewohnt. Wohnt sie vorwiegend beim Freund, dann ist dort die Hauptwohnung und wohnt sie nur am Wochenende in der geschilderten Problemwohnung ist dort die Nebenwohnung zu melden (siehe Bundesmeldegesetz § 21 Abs. 2 und 3) - aber Vorsicht: bei einigen Städten/Gemeinden gibt es eine Nebenwohnungssteuer (auch Zweitwohnungssteuer genannt).

Warum strebt man immer an, in den Mietvertrag mit aufgenommen zu werden?! Das bedeutet doch, dass man entweder zusammen mit dem bisherigen Mieter oder als neuer Mieter ein Mietverhältnis mit dem Vermieter eingehen möchte. Das muss der Vermieter nicht mitmachen - dazu kann man ihn nicht zwingen. Man kann den Vermieter auch nicht zwingen, einer (Teil-)Untervermietung zuzustimmen.

Allerdings gehört es für den Mieter -der die Wohnung auch noch bewohnt- zum vertragsgemäßen Gebrauch auch seine nächsten Angehörigen mit in die Wohnung aufzunehmen. Zu den nächsten Angehörigen gehören auch Mutter oder Vater.
Der Mieter muss dem Vermieter die Aufnahme anzeigen/mitteilen und es darf auch keine Überbelegung der Wohnung dadurch entstehen (ob bei 1 1/2 Zi mit 52 qm mit zwei Personen eine Überbelegung zustande kommen könnte kann ich nicht beurteilen). Eine Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme eines nächsten Angehörigen ist nicht notwendig. Dazu gibt es auch Urteile - bitte mal selbst die Suche im Internet bemühen mit den Suchbegriff: Aufnahme von Familienangehörigen in die Wohnung.

Die Tochter sollte meiner Meinung wieder in die Wohnung einziehen und sich bei der Meldebehörde anmelden (bei der Meldebehörde ist übrigens die Vorlage einer Einzugsbestätigung in eine Wohnung durch den Wohnungsgeber vorgeschrieben); den Untermietvertrag solltet ihr beenden und die Tochter sollte dem Vermieter die Aufnahme eines Familienangehörigen mitteilen. Wird der Untermietvertrag beendet, so ist dies natürlich dem Jobcenter mitzuteilen und es wird vermutlich die Mietzahlung durch das jobcenter eingestellt. Da die Tochter das Mietverhältnis nicht beendet hat, ist sie weiterhin in der Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter muss die Zahlung des Jobcenters für eine andere Person -die für den Vermieter derzeit dort unberechtigt wohnt- nicht akzeptieren.

Am besten wäre es natürlich dass man sich selbst eine Wohnung sucht, da ein eigenes Mietverhältnis oder auch nur ein (Teil-)Untermietverhältnis mit dem jetzigen Vermieter -nach den geschilderen selbst verursachten Problemen- vermutlich niemals zustandekommen wird.

Reden kann man immer versuchen - ob es aber auch Sinn macht und der Vermieter sich umstimmen lässt, steht auf einem anderen Blatt.

Viel Gruß von Tara

Was soll das für ein Teil sein bei einer 1,5Zimmer-Wohnung? Ich befürchte sogar ein wenig, dass diese Wohnung bereits mit 2 Erwachsenen überbelegt ist.
Gruß
anf