Wohnung 15% kleiner als im Mietvertrag

Hallo!
Ich hab folgendes Problem: Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, die laut Mietvertrag 38m2 gross ist. Nun habe ich die Wohnung vermessen lassen (aufgrund der Dachschrägen hatte ich den Verdacht dass der Vermieter bei der Grösse geschummelt hat), rausgekommen ist eine Grösse vom 32,2 m2, also ist die Wohnung fast 15% zu klein.
Ich würde jetzt probieren die Miete zu senken und die zuviel gezahlte Miete der letzten 3 Jahre zurückfordern, es gibt allerdings ein paar Sonderfälle bei mir:

-Ich habe einen Laminat-Parkettfussboden. Der ist dummerweise ziemlich beschädigt, der Vermieter will dass ich den austausche. Handelt sich um Kleb-Laminat, daher muss wohl alles getauscht werden, ausserdem gehe ich davon aus dass meine Haftpflichtversicherung das nicht bezahlt, da es sich wohl um einen Allmählichkeitsschaden handelt (Steinchen hatten sich unter der Wohnungstür verfangen und über Monate den Boden halbkreisförmig zerkratzt). Jetzt dachte ich mir, um mir Scherereien zu ersparen biete ich dem Vermieter einen Deal an: Ich verzichte auf Mietminderung und Mietnachzahlung, dafür bemängeln die meinen Fussboden nicht. Da ich sowieso in ca. 1 Jahr umziehen möchte, würden die Mietminderungen und -nachzahlungen bei mir etwa dasselbe betragen, wie die Reparatur des Fussbodens.

Was haltet ihr davon? Kann mann bei einer schriftlichen Vereinbarung da etwas falsch machen?
Ausserdem habe ich gehört, das der Vermieter das Haus evtl bald verkaufen möchte. Würde eine solche Abmachung, falls sie zustande kommt, dann auch automatisch für den neuen Besitzer gelten? Nicht das DER dann trotzdem verlangt, ich müsste den Boden austauschen.

Ausserdem hab ich etwas Angst, der Vermieter könnte wegen der Wohnungsgrösse vor Gericht ziehen. Beim Mieterverein (leider sind die dort immer etwas kurz angebunden, um alle Fragen ausführlich zu beantworten, daher frage ich hier) meinten die, in dem Fall würde dann ein gerichtlicher Sachvollständiger bestellt, der nochmal nachmisst, das würde aber 3000 Euro kosten. Das würde ja in dem Fall, dass ich unterliege, an mir hängenbleiben. Würde es Sinn machen, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, und würde die das abdecken? Und würde die dann überhaupt dann (also wohl in ein paar Monaten) schon gelten,
oder kriegt mann erst Rechtshilfe, wenn mann da über ein Jahr oder so schon drin ist?

Freue mich über eure Meinungen!

Also, ich hangle mich mal von Punkt zu Punkt vor.
Bei Dachgeschosswohnungen ist das immer so eine Sache mit der richtigen Berechnung der Wohnfläche. Völlig unabhängig davon haben Sie sich aber zur Zahlung einer gewissen Miet-Summe vertraglich verpflichtet, die sich nicht auf die Wohnungsgröße bezieht. Die tatsächliche Größe ist hier irrelevant. Relevant wird diese tatsächlich erst bei den Nebenkosten, die teilweise auf Basis der Wohnfläche berechnet werden. Wurde Ihnen hier aufgrund einer „nachweislich“ falschen Wohnflächenberechnung zu viel berechnet, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung (ab einer Abweichung von mehr als 10%). Laut meinem Kenntnisstand führt der Mieterschutzbund diese Messungen durch.
Nun zu den Sonderfällen. Ist der Fußboden verkratzt, müssen Sie nicht zwangsläufig den Boden der gesamten Wohnung neu verlegen. Sie sind rein rechtlich nur dazu verpflichtet den Schaden zu beseitigen und den Boden wieder in den „Urzustand“ zu versetzen, der vermutlich auch nicht Fabrikneu war.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass durch Steinchen verursachte Kratzer als „übliche Gebrauchs-Spuren“ anzusehen sind und kann mir daher auch keinen Grund denken warum eine Versicherung nicht zahlen sollte. Für normale Abnutzungserscheinungen wären Sie nämlich nicht haftbar zu machen.
Ebenso wie der geschlossene Mietvertrag müssen auch alle damit zusammenhängenden Dokumente so vom neuen Besitzer übernommen werden. Schließen Sie also eine Vereinbarung mit Ihrem jetzigen Vermieter, ist die bis zum Ihrem Auszug oder deren Ablauf bindend.
Eine Rechtsschutzversicherung für Mieter tritt je nach Beitragshöhe ab dem Tag des Abschlusses, spätestens jedoch 3 Monate nach Abschluss in Kraft.
Mein finaler Rat ist jedoch folgender. In Mietwohnungen liegt gewohnheitsgemäß lediglich Billig-Laminat mit einem Maximalwert von 9,99 Euro/m2. Wer einen Taschenrechner besitzt wird nun feststellen, dass selbst wenn Sie aus reiner Menschenfreundlichkeit den Boden in der gesamten Wohnung neu verlegen, weniger bezahlen als Beitrag für eine Versicherung. Abzüglich der eventuell zu viel bezahlten Nebenkosten und nach Zugrundelegen der Tatsache, dass der Mieterschutzbund die Wohnflächenberechnung für Sie durchführt, denke ich wäre der befürchtete finanzielle Ruin abgewendet.
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche noch ein angenehmes Wohnen!

Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG

Es tut mir leid, die Sachlage ist recht komplex.
Da der Mieterverein in Ihrem Fall ja schon mit
der Sachlage vertraut ist, machen Sie dort doch
nochmals einen Termin.

das mit der rückforderung würde ich lassen, die forderung durch zu setzen kostet mehr wie das ganze wert ist.
das mit den reperaturen, die frau vom mieterbund hat es mit sicherheit perfekt erklärt, wenn es dir nicht reicht, dann geh zum „mieterschutzbund“ das ist die alternative zum mieterbund.
gruss kai

hallo bierjoern

Fangen wir hinten an, Rechtschutz gibt es erst nach den der Vertrag mindestens 6Monate alt ist.
Für Streitigkeiten die bei Abschluß schon bestanden haben kommt die Versicherung aber dann doch nicht auf. Trotzdem lohnt es sich so eine Rechtschutzversicherung zu haben für MIETE,VERKEHR,ARBEIT
Du kannst dich mit dem vermieter versuchen zu einigen. Bitte ihn genau darzulegen wie er deine Wohnfläche berechnet hat.Wenn du zu einem aderen edgebnis gekommen bist, schlage ihm ei innen Deal vor so eine auf Gegenseitigkeit.
Er bezahlt das Material und sie verlegen den Laminat außerdem muß er die Miete anpassen.

VIEL ERCOLG
lg Claudia