2 Familienhaus von 1940
Wohnung 1 vermietet
Wohnung 2 bewoht von Angehörigen mit dinglichen Wohnrecht laut Grundbuch
(Zahlt keine Miete, nur eigene Verbrauchskosten)
Haus wird renoviert (Fenster, Fassade)
Wie können diese Renovierungs-Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Zu 100% oder aufgeteilt nach Wohnfläche?
Sofort oder linear abzuschreiben?