Wohnung 2 Personen Warmmiete Hartz 4

Hallo und guten Morgen,
leider muss ich in eine kleinere Wohnung umziehen und mir ist nur bekannt das die Kaltmiete 273 € nicht übersteigen darf. Aber wie hoch darf die Warmmiete im Höchstfall sein???
Ich wohne im Prüm/Eifel

Für Antworten schon jetzt vielen Dank im voraus.

MfG
Helmut

Hallo Herr Mühl,

wenn Sie in einer kleineren Wohnung, durch Anweisung der ARGE, umziehen müssen, stehen IHNEN die Renovierungskosten, Gardinenkosten, zumindest in einen für Sie akzeptablen Umfang zu.
Die Kaltmiete richtet sich nach der Wohngegend und nach dem Mietspiegel, daran muss sich auch die ARGE halten. Sie können ja nicht im Schuppen wohnen, nur weil dieses inkompetente Volk es so will.
Die Warmmiete richtet sich nach der Wohnunggröße u. nach der Beschaffenheit der Wohnung ( undichte Fenster, Feuchtigkeit usw . Dann muss Ihnen dass bezahlt werden, was anfällt. Denken Sie darn, der tatsächliche Verbrauch muss bezahlt werden.
Wenn nicht, Unterlagen zusammenstellen, zum Amtsgericht u. ein Beratungshilfeschein beantragen. Dann zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl, wenn es geht einer der sich im HARTZ 4 auskennt. Kostet Ihnen € 10,-.

Grüße

opa2009

Hallo,

in der Regel ist die Kaltmiete relevant, da die Nebenkosten je nach Wohnung immer unterschiedlich ausfallen und diese so auch übernommen werden. Am Besten, wenn eine Wohnung gefällt vor Unterschreiben des Mietvertrages, kurz beim Jobcenter genehmigen lassem. Das muss man sowieso.

Viele Grüße