Wenn jemand ganz kurzfristig eine Wohnung kündigen muss, weil die alte Wohnung unverschämt und ungerechtfertigt viel zu teuer ist - sagen wir er sagt dem Vermieter Anfang Januar Bescheid, dass er zu 15. Januar ausziehen wird. Da ist der Vermieter natürlich nicht begeistert davon und will eigentlich gar nichts davon wissen. Jetzt bemüht sich der Mieter natürlich um einen Nachmieter, aber weil die Konditionen so absolut unverschämt schlecht sind (er ist selbt in einer Notlage eingezogen), will sich niemand finden lassen.
Jetzt zieht der Mieter also einfach am 15. aus, zahlt die Hälfte des Monats.
Was kann der Vermieter da machen? Und ist wäre es ihm von Nutzen da was zu unternehmen? Oder hat er nicht viele Chancen?
Wie gesagt, der Vermieter ist ein Assgeier.
Hallo,
Jetzt zieht der Mieter also einfach am 15. aus, zahlt die
Hälfte des Monats.
Was kann der Vermieter da machen?
Er könnte klagen und jedes Gericht würde ihm Recht geben. Was zur Folge hätte, dass der ausgezogene Ex-Mieter nicht nur die fehlende Mietzahlung, sondern auch noch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Vermieters zu tragen hätte.
Wie gesagt, der Vermieter ist ein Assgeier.
Auch für die gilt das Gesetz, genauso wie für Ex-Mieter.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
nur noch mal der Vollständigkeit halber: Selbst wenn der Mieter einen Nachmieter gefunden hätte, hätte er sich ins Unrecht gesetzt mit allen unangenehmen negativen Folgen, die das für ihn haben kann.
Es gibt das Recht der Nachmieterstellung einfach nicht! Und ein VM - ob Aasgeier oder nicht - muss einen Nachmieter auch nicht akzeptieren.
Verträge sind schlicht und einfach einzuhalten, von beiden Seiten. Ein Mieter hätte ja auch nicht so gerne innerhalb von 2 Wochen den Stuhl vor der Tür stehen.
Gruß
Nita
Hallo,
Es gibt das Recht der Nachmieterstellung einfach nicht! Und
ein VM - ob Aasgeier oder nicht - muss einen Nachmieter auch
nicht akzeptieren.
ich stimme dir vollkommen zu, sofern es um den Volksirrtum geht, dass man bei Gestellung von 3 Nachmietern grundsätzlich früher kündigen kann.
Also bitte meine Konkretisierung nicht persönlich nehmen. Es geht mir nur ums Archiv!
Fakt ist, dass die sogenannte Nachmieterklausel explizit vertraglich vereinbart sein muss. Aber es gibt sie.
Aber eben nur, sofern vereinbart. Ich habe nämlich einen solchen Mietvertrag, wo mir die Gestellung von 3 Nachmietern erlaubt, frühzeitig zu kündigen.
Meistens werden in den Formularmietverträgen derartige Vereinbarungen allerdings nicht getroffen.
Verträge sind schlicht und einfach einzuhalten, von beiden
Seiten. Ein Mieter hätte ja auch nicht so gerne innerhalb von
2 Wochen den Stuhl vor der Tür stehen.
Genau. Wenn es um die eigenen Vorteile geht, wird das Recht gerne „gebeugt“. Stellt es einen Nachteil dar, finden viele es seltsamerweise ganz ungerecht 
Das ist halt die „Geiz ist Geil Mentalität“, die uns alle in den Ruin treibt, wenn das so weitergeht. Mitdenken und gesellschaftliches Weiterdenken kann halt leider nicht gesetzlich verordnet werden 
TM
ausziehen ohne Kündigung, keine Miete zahlen
Hi,
das meiste wurde schon gut dargelegt.
Wenn jemand ganz kurzfristig eine Wohnung kündigen muss,
müssen müssen wir weniger als gedacht, mir fällt nur atmen, essen & trinken, pipi und sterben ein… 
weil
die alte Wohnung unverschämt und ungerechtfertigt viel zu
teuer ist
Eine subjektive Sichtweise, die hier kaum beurteilt werden kann.
Selbst wenn es so wäre, hat der VM den M aus einer Notlage gerettet. Der VM hätte den M nicht nehmen müssen…
- sagen wir er sagt dem Vermieter Anfang Januar
Bescheid,
Bescheid reicht nicht, es wäre eine schriftliche Kündigung ohne Bedingungen nötig.
dass er zu 15. Januar ausziehen wird.
Ein M kann jederzeit ausziehen, das ändert aber am Mietvertrag nichts. Der VM kann auch gut damit leben wenn keiner in der Wohnung wohnt, Hauptsache die Miete komme rechtzeitig.
Da ist der
Vermieter natürlich nicht begeistert davon und will eigentlich
gar nichts davon wissen.
Klar, weil solange keine Kündigung eintrifft läuft der Vertrag ungekündgt weiter…der könnte sogar Monate bis Jahre lang abwarten und dann seine Miete einfordern.
Jetzt bemüht sich der Mieter
natürlich um einen Nachmieter,
hmm, verlorene Lebensmüh…
Es würde ja nur etwas bringen wenn der VM geneigt wäre einen NachM zu nehmen, aber wenn der VM schon weiss, dass er ein Geier sein soll…
aber weil die Konditionen so
absolut unverschämt schlecht sind (er ist selbt in einer
Notlage eingezogen),
jaja, solange mir einer in der Notlage hilft ist es ja gut, danach sind es Geier mit Aas… 
will sich niemand finden lassen.
Ja, da würde man wohl einen brauchen, der in einer Notlage wäre…
Jetzt zieht der Mieter also einfach am 15. aus, zahlt die
Hälfte des Monats.
Na ja, wenigstens würde diese halbe Miete nicht zu Gegenstand einer gerichtlichen Klage mit dazu gerechnet werden können. 
Allerdings wäre dies auch ein offenkundiges Anzeichen dafür, das der M nicht bereit wäre weiterhin die Miete zu bezahlen. Das wäre ein Grund nicht auf die volle Fehlmiete zu warten. Der VM - könnte - (nicht muß) sofort zum Kadi die Klage einreichen. Das beschleunigt die sichere Verurteilung des M um Monate.
Na ja, wer früher zahlt, ist eher seine Verpflichtungen los. 
Was kann der Vermieter da machen?
s. o.
Die Kosten für den M würden sich ca. auf 300 € für den VM Anwalt,
ca. 200 € für das Gericht
(wenn es keine Komplikationen wie Zeugengelt etc. auftauchen),
den ggf. eigenen Anwalt,
die Zinsen für die Mietverspätungen und
die Fehlmieten belaufen.
Ach ja, die Zeit für den Prozess, laufereien etc. und ggf. Arbeitsausfall wäre noch zu berücksichtigen.
Und ist wäre es ihm von
Nutzen da was zu unternehmen?
Da der VM diese Klage nicht verlieren kann, würde der VM diese einem Mahnbescheid vorziehen.
Oder hat er nicht viele Chancen?
Nur noch eine, wenn der VM vorher ablebt, dann erben die Erben… 
Wie gesagt, der Vermieter ist ein Assgeier.
Hmm, was wäre dann der M?
vlg MC
PS:
Warum macht der M sich nicht vorher schlau, bevor der M in Aktionen tritt?
Hallo That’s me,
vielen Dank für deine Klarstellung. So und nur so war das von mir auch gemeint mit den Nachmietern. 
Selbstverständlich gibt es in Deutschland grundsätzlich Vertragsfreiheit und man kann (fast) alles individual rechtsgültig vereinbaren.
Hier schien mir aber doch sehr deutlich auf dem üblichen „wenn-ich-nur-3-Nachmieter-stelle-bin-ich-raus-da-kann-der-VM-gar-nix-machen“ rumgeritten zu werden.
Besser ist es aber ganz deutlich zu sein, damit nicht der nächste ein Pauschalurteil fällt.
Gruß
Nita