Hallo Jürgen,
erstmal danke, für Deine Antwort!
Die einzige Möglichkeit hierfür wäre IMHO nur dann gegeben,
wenn eine direkte Gefährdung (Eigentum oder persönlich) der
anderen Hausbewohner gegeben wäre. Wenn also über diese
offenen Fenster der Zugang zu einer anderen Wohnung (oder
Kellerräumen) wesentlich erleichtert würde, hätte man
vielleicht Chancen.
Nein, andere Teile des Hauses sind durch diese Wohnung nicht erreichbar. Und persönlich gefährdet ist außer dem Mieter selbst niemand.
Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung
kürzen?
Nein.
Was kann meine Oma tun, wenn die Mieter im 1.OG dennoch die Rechnung kürzen?
Die einzige Pflicht, die der Mieter im EG in diesem
Zusammenhang hat, ist Schäden zu vermeiden. Ergo muss er
zumindest so viel heizen, dass die Rohre nicht einfrieren (was
nebenbei bemerkt auch die Pflicht desjenigen ist, der z.B.
länger in den Urlaub fährt); Schimmel tritt i.d.R. dann auf,
wenn gar nicht gelüftet wird. Und wer will von dem Mieter
verlangen, dass er dem oben drüber den Fussboden wärmt ?
Und wenn der Mieter im EG wegen der offenen Fenster nicht heizt?
Trotzdem kann man nicht dauern die Fenster geöffnet lassen,
denn zu der Vermeidung von Schäden gehört es auch, Fussboden
und Wände vor Regen zu schützen.
Dir und mir ist das einleuchtend…aber wie sagt man das der Person, die sich falsch verhält…Der Mieter badet ja sogar mit offenen Fenstern…
Ich als Eigentümer würde allerdings erwarten, dass eine
möblierte Wohnung zumindest einigermassen geheizt wird, weil
Holzmöbel eher für mehr oder weniger gleichmässige
Temperaturen gedacht sind; hier könnte man mit direkter oder
indirekter Beschädigung des vermieteten Eigentums
argumentieren.
Gut, das werde ich weitergeben.
Die Mieter über dieser Wohnung planen nun, die nächste
Heizkostenabrechnung zu kürzen, da sie wegen der komplett
ausgekühlten Wohnung verstärkt heizen müssten.
Was würden sie machen, wenn sie im EG wohnen würden ?
Erwarten, dass der Keller geheizt wird ?
Selbst wenn unten drunter ein Keller ist, so hat der doch dann nicht die Außentemperatur, sondern ist immer noch wärmer.
Die persönliche Gefahr könnte der Ansatzpunkt sein. Bei einer
nachweislich psychisch kranken Person [Frage hierzu: Deine
subjektive Meinung oder diagnostiziert ?] müsste im Extremfall
eine Aufsichtsbehörde eingreifen, da diese Person sich der
Gefahr, in die sie sich begibt, wahrscheinlich nicht bewusst
ist. Ich weiss allerdings nicht, wer dafür zuständig wäre;
vielleicht das Sozialamt ?
Die Person ist diagnostiziert krank 
Ich werd mal da anrufen.
Danke für Deine Tipps
Grüße Maja