Wohnung/Alle Fenster offen

Hallo zusammen,

in einer Erdgeschoss-Wohnung (möbliert) meiner Oma wohnt eine Person die psychisch krank ist. Diese Person unterliegt versch. Zwangshandlungen und hat das Problem, dass sie keinerlei Gerüche dulden kann.
So hat die Person bei nahezu jeder Tages und Nachtzeit und bei jeder Außentemperatur, sämtliche Fenster inkl. Der Abschlusstür (sep. direkter Eingang) geöffnet.
Die Mieter über dieser Wohnung planen nun, die nächste Heizkostenabrechnung zu kürzen, da sie wegen der komplett ausgekühlten Wohnung verstärkt heizen müssten.
Die Person in der EG-Wohnung hat auch schon die Wohnung mit ganz geöffneten Fenstern für mehrere Tage verlassen! Die herbeigerufene Polizei meinte nur, dass man in seiner Wohnung machen könne, was man wolle…
Durch die Nichtbeheizung sind neben evtl. Rohrschäden doch auch dem Schimmel Tür und Tor geöffnet…mal ganz zu schweigen von der persönlichen Gefahr in die sich der Mieter begibt !
Wie ist denn da nun die Rechtslage?
Kann meine Oma dem Mieter in der EG Wohnung die permanente Fensteröffnung verbieten lassen?
Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung kürzen?
Welche Möglichkeiten hat sie denn sonst?

Vielen Dank und Gruß
Maja

Hallo Maja,

Kann meine Oma dem Mieter in der EG Wohnung die permanente
Fensteröffnung verbieten lassen?

Die einzige Möglichkeit hierfür wäre IMHO nur dann gegeben, wenn eine direkte Gefährdung (Eigentum oder persönlich) der anderen Hausbewohner gegeben wäre. Wenn also über diese offenen Fenster der Zugang zu einer anderen Wohnung (oder Kellerräumen) wesentlich erleichtert würde, hätte man vielleicht Chancen.

Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung
kürzen?

Nein. Die einzige Pflicht, die der Mieter im EG in diesem Zusammenhang hat, ist Schäden zu vermeiden. Ergo muss er zumindest so viel heizen, dass die Rohre nicht einfrieren (was nebenbei bemerkt auch die Pflicht desjenigen ist, der z.B. länger in den Urlaub fährt); Schimmel tritt i.d.R. dann auf, wenn gar nicht gelüftet wird. Und wer will von dem Mieter verlangen, dass er dem oben drüber den Fussboden wärmt ?
Trotzdem kann man nicht dauern die Fenster geöffnet lassen, denn zu der Vermeidung von Schäden gehört es auch, Fussboden und Wände vor Regen zu schützen.

in einer Erdgeschoss-Wohnung ( möbliert ) meiner Oma wohnt eine
Person die psychisch krank ist.

Ich als Eigentümer würde allerdings erwarten, dass eine möblierte Wohnung zumindest einigermassen geheizt wird, weil Holzmöbel eher für mehr oder weniger gleichmässige Temperaturen gedacht sind; hier könnte man mit direkter oder indirekter Beschädigung des vermieteten Eigentums argumentieren.

Die Mieter über dieser Wohnung planen nun, die nächste
Heizkostenabrechnung zu kürzen, da sie wegen der komplett
ausgekühlten Wohnung verstärkt heizen müssten.

Was würden sie machen, wenn sie im EG wohnen würden ? Erwarten, dass der Keller geheizt wird ?

Durch die Nichtbeheizung sind neben evtl. Rohrschäden doch
auch dem Schimmel Tür und Tor geöffnet…mal ganz zu schweigen
von der persönlichen Gefahr in die sich der Mieter begibt !

Die persönliche Gefahr könnte der Ansatzpunkt sein. Bei einer nachweislich psychisch kranken Person [Frage hierzu: Deine subjektive Meinung oder diagnostiziert ?] müsste im Extremfall eine Aufsichtsbehörde eingreifen, da diese Person sich der Gefahr, in die sie sich begibt, wahrscheinlich nicht bewusst ist. Ich weiss allerdings nicht, wer dafür zuständig wäre; vielleicht das Sozialamt ?

Gruß
Jürgen

Hallo,
was sagt eigentlich der Vermieter dazu ? Die Polizei scheint
mir hier nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.

Gruss
Enno

Hallo Jürgen,

erstmal danke, für Deine Antwort!

Die einzige Möglichkeit hierfür wäre IMHO nur dann gegeben,
wenn eine direkte Gefährdung (Eigentum oder persönlich) der
anderen Hausbewohner gegeben wäre. Wenn also über diese
offenen Fenster der Zugang zu einer anderen Wohnung (oder
Kellerräumen) wesentlich erleichtert würde, hätte man
vielleicht Chancen.

Nein, andere Teile des Hauses sind durch diese Wohnung nicht erreichbar. Und persönlich gefährdet ist außer dem Mieter selbst niemand.

Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung
kürzen?

Nein.

Was kann meine Oma tun, wenn die Mieter im 1.OG dennoch die Rechnung kürzen?

Die einzige Pflicht, die der Mieter im EG in diesem
Zusammenhang hat, ist Schäden zu vermeiden. Ergo muss er
zumindest so viel heizen, dass die Rohre nicht einfrieren (was
nebenbei bemerkt auch die Pflicht desjenigen ist, der z.B.
länger in den Urlaub fährt); Schimmel tritt i.d.R. dann auf,
wenn gar nicht gelüftet wird. Und wer will von dem Mieter
verlangen, dass er dem oben drüber den Fussboden wärmt ?

Und wenn der Mieter im EG wegen der offenen Fenster nicht heizt?

Trotzdem kann man nicht dauern die Fenster geöffnet lassen,
denn zu der Vermeidung von Schäden gehört es auch, Fussboden
und Wände vor Regen zu schützen.

Dir und mir ist das einleuchtend…aber wie sagt man das der Person, die sich falsch verhält…Der Mieter badet ja sogar mit offenen Fenstern…

Ich als Eigentümer würde allerdings erwarten, dass eine
möblierte Wohnung zumindest einigermassen geheizt wird, weil
Holzmöbel eher für mehr oder weniger gleichmässige
Temperaturen gedacht sind; hier könnte man mit direkter oder
indirekter Beschädigung des vermieteten Eigentums
argumentieren.

Gut, das werde ich weitergeben.

Die Mieter über dieser Wohnung planen nun, die nächste
Heizkostenabrechnung zu kürzen, da sie wegen der komplett
ausgekühlten Wohnung verstärkt heizen müssten.

Was würden sie machen, wenn sie im EG wohnen würden ?
Erwarten, dass der Keller geheizt wird ?

Selbst wenn unten drunter ein Keller ist, so hat der doch dann nicht die Außentemperatur, sondern ist immer noch wärmer.

Die persönliche Gefahr könnte der Ansatzpunkt sein. Bei einer
nachweislich psychisch kranken Person [Frage hierzu: Deine
subjektive Meinung oder diagnostiziert ?] müsste im Extremfall
eine Aufsichtsbehörde eingreifen, da diese Person sich der
Gefahr, in die sie sich begibt, wahrscheinlich nicht bewusst
ist. Ich weiss allerdings nicht, wer dafür zuständig wäre;
vielleicht das Sozialamt ?

Die Person ist diagnostiziert krank :frowning:

Ich werd mal da anrufen.

Danke für Deine Tipps
Grüße Maja

Hallo Enno,

danke für Deine Antwort, aber meine Oma ist der Vermieter.
Nur ist es in der Regel so, daß Mieter heutzutage mehr Rechte haben als Vermieter und ich weiß schon jetzt, wenn die Mieter im 1.OG die Nebenkosten kürzen, was dann passiert…es geht dann hin und her mit Mahnungen…teilweise erfahrungsgemäß unverschämten Schreiben des Mieterschutzbundes…Mahnbescheid über den Anwalt und was noch so alles da immer dran hängt…deshalb suche ich nach einer Lösung, die in sich abgeschlossen ist, bei der keine Partei mehr irgendwelche Hintertüren suchen muß und um letztlich allen Parteien Ärger zu ersparen…
Die Polizei mußten wir damals rufen, weil alles sperrangelweit offen stand, der Mieter unbekannt verreist war und meine Oma die Wohnung halt zumachen wollte.
Viellecht fällt Dir ja noch was ein *hoff*

Grüße Maja

Hi,

Ansprüche des anderen Mieters wegen Heizkosten sehe ich keine, es gibt keinen Anspruch auf „Mitheizung“ (wenn dem so wäre - wie warm müsste ichs meinen Nachbarn machen? 10°C 20°C 25°C?)

Ein Grund, die Fenster zu schließen, wären vielleicht die Möbel, die dem Vermieter gehören, und die durch Umwelteinflüsse und Diebstahl gefährdet sind.

LG
Stuffi

Aus diesem Grund wird in manchen Mietverträgen die Heizkostenabrechnung prozentual in „abgelesen“, also tatsächlich verbraucht, und „nach Anteil der Wohnfläche“ gegliedert.
Alexander

Was würden sie machen, wenn sie im EG wohnen würden ?
Erwarten, dass der Keller geheizt wird ?

Hallo Maja,

in einer Erdgeschoss-Wohnung (möbliert) meiner Oma wohnt eine
Person die psychisch krank ist. Diese Person unterliegt
versch. Zwangshandlungen und hat das Problem, dass sie
keinerlei Gerüche dulden kann.
So hat die Person bei nahezu jeder Tages und Nachtzeit und bei
jeder Außentemperatur, sämtliche Fenster inkl. Der
Abschlusstür (sep. direkter Eingang) geöffnet.
Die Mieter über dieser Wohnung planen nun, die nächste
Heizkostenabrechnung zu kürzen, da sie wegen der komplett
ausgekühlten Wohnung verstärkt heizen müssten.
Die Person in der EG-Wohnung hat auch schon die Wohnung mit
ganz geöffneten Fenstern für mehrere Tage verlassen! Die
herbeigerufene Polizei meinte nur, dass man in seiner Wohnung
machen könne, was man wolle…
Durch die Nichtbeheizung sind neben evtl. Rohrschäden doch
auch dem Schimmel Tür und Tor geöffnet…mal ganz zu schweigen
von der persönlichen Gefahr in die sich der Mieter begibt !
Wie ist denn da nun die Rechtslage?
Kann meine Oma dem Mieter in der EG Wohnung die permanente
Fensteröffnung verbieten lassen?

Nein, kann sie nicht. Aber wenn die Mieterin nicht richtig heizt, kann Deine Oma sie deswegen abmahnen. In diesem Fall - die gesundheitlichen Gründe - hilft dies wohl wenig. Leider. Auch eine Abmahnung wegen des Verdachtes der ausgekühlten Wohnung und der Schimmelpilzbildung ist möglich, wird aber in diesem Sonderfall nicht helfen. Eine andere Frage ist, ob sich hier nicht eine Betreuung anzeigt.

Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung
kürzen?

Ja, der Mieter muss nämlich nicht hinnehmen, dass er mehr heizen muss, wenn der unter oder über ihm wohnende Mieter nachweisbar seiner Verpflichtung zur ordnungsgemässen Beheizung der Wohnung nicht nachkommt. Der Betroffene Mieter kann die Abrechnung ( nur Heizkosten -Ölverbrauch und Stromkosten) um bis zu 15 % kürzen.
Da nachweisbar ist, dass die Mieterin nicht richtig heizt, kann der Mieter also auch die Kosten mindern.

Deine Oma sollte sich einmal mit einer der Betreuungsstelle, die meist auf den Landratsämtern angesiedelt sind, wegen des Zustandes dieser Mieterin unterhalten oder gar sich beim zuständigen AG erkunden, nach Schilderung des Vorganges, ob es sich hier nicht um eine notwendige Amtspflegschaft handeln kann. Wenn sich diese Mieterin bei dieser Witterung durch ihr Verhalten in Lebensgefahr bringt ist aus meine Sicht amtliches Handeln erforderlich.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

rein interessehalber dazu eine Frage:

Nein, kann sie nicht. Aber wenn die Mieterin nicht richtig
heizt, kann Deine Oma sie deswegen abmahnen. In diesem Fall -
die gesundheitlichen Gründe - hilft dies wohl wenig. Leider.
Auch eine Abmahnung wegen des Verdachtes der ausgekühlten
Wohnung und der Schimmelpilzbildung ist möglich, wird aber in
diesem Sonderfall nicht helfen. Eine andere Frage ist, ob sich
hier nicht eine Betreuung anzeigt.

Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung
kürzen?

Ja, der Mieter muss nämlich nicht hinnehmen, dass er mehr
heizen muss, wenn der unter oder über ihm wohnende Mieter
nachweisbar seiner Verpflichtung zur ordnungsgemässen
Beheizung der Wohnung nicht nachkommt. Der Betroffene Mieter
kann die Abrechnung ( nur Heizkosten -Ölverbrauch und
Stromkosten) um bis zu 15 % kürzen.
Da nachweisbar ist, dass die Mieterin nicht richtig heizt,
kann der Mieter also auch die Kosten mindern.

Sehe ich es richtig, daß ein Vermieter hier einen Schadensersatzanspruch gegen den nicht heizenden Mieter hat?
Ich habe Dich doch richtig verstanden, daß die Vermieterin wahrscheinlich wenig gegen das „lüften“ der Dame machen kann und daß dennoch der Mieter darüber seine Heizkosten kürzen kann?
Und wie müßte ich als betroffener Mieter (im ersten Stock) vorgehen, wenn ich die Heizkosten direkt an den Versorger zahle? Mietminderung?

Vielen Dank im Vorraus für Deine fachkundige Auskunft.
Stean

Hallo,

rein interessehalber dazu eine Frage:

Nein, kann sie nicht. Aber wenn die Mieterin nicht richtig
heizt, kann Deine Oma sie deswegen abmahnen. In diesem Fall -
die gesundheitlichen Gründe - hilft dies wohl wenig. Leider.
Auch eine Abmahnung wegen des Verdachtes der ausgekühlten
Wohnung und der Schimmelpilzbildung ist möglich, wird aber in
diesem Sonderfall nicht helfen. Eine andere Frage ist, ob sich
hier nicht eine Betreuung anzeigt.

Kann der Mieter im 1.OG wirklich die Nebenkostenabrechnung
kürzen?

Ja, der Mieter muss nämlich nicht hinnehmen, dass er mehr
heizen muss, wenn der unter oder über ihm wohnende Mieter
nachweisbar seiner Verpflichtung zur ordnungsgemässen
Beheizung der Wohnung nicht nachkommt. Der Betroffene Mieter
kann die Abrechnung ( nur Heizkosten -Ölverbrauch und
Stromkosten) um bis zu 15 % kürzen.
Da nachweisbar ist, dass die Mieterin nicht richtig heizt,
kann der Mieter also auch die Kosten mindern.

Sehe ich es richtig, daß ein Vermieter hier einen
Schadensersatzanspruch gegen den nicht heizenden Mieter hat?
Ich habe Dich doch richtig verstanden, daß die Vermieterin
wahrscheinlich wenig gegen das „lüften“ der Dame machen kann
und daß dennoch der Mieter darüber seine Heizkosten kürzen
kann?

Ja, er hat einen Anspruch an den Mieter, der sich vertragswidrig verhält. Gegen das Lüften kann die Vermieterin kaum was tun, weil offenbar die psyxchischen Probleme hier einfach eine Kontrolle nicht zulassen und ein Gespräch dürfte auch keinen Erfolg habe. Die Vermieterin kann also wenig machen, weil die Mieterin einfach offensichtlich nicht in der Lage ist, die Situation zu erkennen.

Und wie müßte ich als betroffener Mieter (im ersten Stock)
vorgehen, wenn ich die Heizkosten direkt an den Versorger
zahle? Mietminderung?

Du zahlst weiter an den Versorger. Da aber der andere Mieter falsch handelt, musst Du gegenüber Deinem Vermieter den Mangel erklären und dem Vermieter erklären, dass Du 15 % Deiner Heizkosten wegen des Fehlverhaltens seines Mieters ihm in Rechnungen stellen wirst. Dein Vermieter muss dann gegenüber dem Mieter tätig werden oder - wenn dieser einen anderen Vemrieter hat - muss Dein Vermieter den anderen Vermieter in Regress nehmen. Dieser wiederum muss dann an seinen Mieter ran. Zudem musst Du erklären, dass alle Mietzahlungen unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit zusätzlichen Heizkosten durch nicht ausreichende Beheizung der Wohnung durch den Mieter xyz.

Grüsse Günter

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Danke für die Erklärungen (oT)
Ich sach doch…ohne Text

Vielen Dank! owT

-)