Wohnung als Werbungskosten möglich?

Hallo alle zusammen.

Person X hat im September eine Ausbildung angefangen. Der Betrieb ist 40 km entfernt.
Jetzt sie beschlossen auszuziehen – näher zum Ausbildungsbetrieb.
Im Moment würde das auch finanziell funktionieren. Verdienst: 600 € brutto, Unterstützung von den Eltern und Kindergeld.

Nun zu der Frage:
Da Person X im nächsten Lehrjahr über die Einkommensgrenze für Kindergeld kommen würde (700 € brutto), würde ich gerne wissen, ob Person X die eigene Wohnung als Werbungskosten geltend machen und somit weiter Kindergeld beziehen könnte?

Vielen Dank

Hallo,

eine Wohnung am Arbeitsort ist nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung absetzbar.
Sofern nicht vor dem Bezug dieser Wohnung bereits ein eigener Hausstand (nicht nur Zimmer bei den Eltern) vorlag, der auch beibehalten wird und weiterhin den Lebensmittelpunkt darstellt, geht da leider nichts.

Gruß,
Markus

bei 700,-- x 12 abz. 920,-- ist man unter der KiGeld-Grenze von 8.004,–!

E.

Guten Tag,

bei 700,-- x 12 abz. 920,-- ist man unter der KiGeld-Grenze
von 8.004,–!

Warum werden 920€ abgezogen?
Wie kommen die 920€ zustande?

Zum Verstädniss:
Person A müsste schon vor der Ausbildung eine eigene Whg gehabt haben, damit sie die dann in der Ausbildung absetzen könnte?

Danke für sie Antworten

Grüß Gott,

Warum werden 920€ abgezogen?
Wie kommen die 920€ zustande?

Die 920€ sind der sog. Werbungskostenpauschbetrag (§9a S1. Nr.1a EStG). Dieser Betrag wird von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen, wenn nicht höhere tatsächliche Werbungskosten vorliegen.

Zum Verstädniss:
Person A müsste schon vor der Ausbildung eine eigene Whg
gehabt haben, damit sie die dann in der Ausbildung absetzen
könnte?

Richtig! Und nicht nur das: Die ursprüngliche Wohnung muss weiterhin beibehalten werden und den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellen (der meldrechtliche Hauptwohnsitz ist dabei nicht ausschlaggebend, kann aber ein Indiz sein), nur dann liegt doppelte Haushaltsführung vor und die Kosten der Wohnung am Arbeitsort sind absetzbar.
Ansonsten sind nur die Kosten des aus beruflichen Gründen erfolgten Umzugs absetzbar.

LG,
Markus

ok. Vielen Dank.