Hallo alle zusammen.
Person X hat im September eine Ausbildung angefangen. Der Betrieb ist 40 km entfernt.
Jetzt sie beschlossen auszuziehen – näher zum Ausbildungsbetrieb.
Im Moment würde das auch finanziell funktionieren. Verdienst: 600 € brutto, Unterstützung von den Eltern und Kindergeld.
Nun zu der Frage:
Da Person X im nächsten Lehrjahr über die Einkommensgrenze für Kindergeld kommen würde (700 € brutto), würde ich gerne wissen, ob Person X die eigene Wohnung als Werbungskosten geltend machen und somit weiter Kindergeld beziehen könnte?
Vielen Dank