Alter? Sollte klappen…
Im Grunde kann ein minderjähriger auf
zwei Arten einen wirksamen Vertrag
abschließen:
a) er bewirkt die Leistung aus seinem
Taschengeld (Dürfte hier wohl
ausscheiden)
Ist wohl nicht ganz rechtens (frühestens ab 16)!
b) die Eltern geben Ihr Einverständnis
(Liegt hier vor)
Folge: Vertrag wirksam.
Right! (ab 16)
Wenn Du dennoch „Bauchweh“ bei der Sache
hast, versuch doch den Vertrag mit den
Eltern abzuschließen.
Ist ab genanntem Alter genauso rechtkräftig wie mit der „minder“-jährigen Person selbst.
Was hält Dich davon ab??? Rechtsmässig darf er/sie eine eigene Wohnung beziehen, und nachvollziehen kann ich das ganz und gar (obwohl inzischen 27)!!!
Wenn Du Dir immer noch nicht sicher bist, nimm Dir nen Anwalt, aber sei nicht grundsätzlich dagegen wegen des Alters! 
Markus!