Wohnung an versicherung verkaufen mit wohnrecht

Der Fall: Man hat eine Eigentumswohnung. Gibt es Versicherungsgesellschaften, die einem für die Eigentumswohnung z. B. 80 % des derzeitugen Verkehrswertes sofort bezahlen, so also Eigentümer der Wohnung werden, und es gilt die Bedingung, daß man die Wohnung wie ein Eigentümer bis an sein Lebensende weiter benutzen darf (muß?).

Der Fall: Man hat eine Eigentumswohnung. Gibt es Versicherungsgesellschaften, die einem für die
Eigentumswohnung z. B. 80 % des derzeitugen Verkehrswertes sofort bezahlen,

Versicherungen kaufen keine einzelnen Wohnungen.

dass es sowas gibt, mag sein. Aber abzuraten. Ist schon passiert, dass solche Wohnrechte mal nebenbei einfach gelöscht wurden, und der Wohnende steht dann ganz dumm da…

Hallo,

Ist schon passiert, dass solche Wohnrechte mal nebenbei einfach
gelöscht wurden, und der Wohnende steht dann ganz dumm da…

Ach? Hast Du da einen konkreten Fall im Auge oder ist das ungefähr so fundiert wie Deine Kritik an der Unzulässigkeit einer Rechtsberatung hier?
Gruß
loderunner

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Die Löschung ist ist Zusammenhang mit Eintrag von neuen Rechten ins Grundbuch vorgekommen. Endeffekt war: Die alte Frau hatte kein Wohnrecht mehr und die Bank ein Haus ohne Wohnrecht eines anderen. Ist aber schon 15 Jahre her.

Die Löschung ist ist Zusammenhang mit Eintrag von neuen
Rechten ins Grundbuch vorgekommen.

Und das kann man dann einfach so machen? Da behaupte ich jetzt einfach mal: da hat jemand ganz gewaltig geschlampt. Vielleicht die Frau selber, vielleicht ihr Anwalt (wenn sie einen hatte). Wenn’s die Frau selber nicht war, hat sie Anspruch auf Schadenersatz.

Endeffekt war: Die alte
Frau hatte kein Wohnrecht mehr und die Bank ein Haus ohne
Wohnrecht eines anderen. Ist aber schon 15 Jahre her.

Und nicht mehr nachprüfbar, oder?
Nicht grad die beste Quelle, um Deine Erzählung zu stützen. Wäre aber interessant gewesen, was genau damals passiert ist. So ergibt die Sache für mich keinen Sinn.

Die Löschung ist ist Zusammenhang mit Eintrag von neuen
Rechten ins Grundbuch vorgekommen.

Und das kann man dann einfach so machen? Da behaupte ich jetzt
einfach mal: da hat jemand ganz gewaltig geschlampt.

oja… kann das Schlampen aber nicht auch im Grundbuchamt gewesen sein?

Anspruch auf Schadenersatz.

kann sogar sein, dass sie den nach dem Fernsehbeitrag bekommen hat.

Und nicht mehr nachprüfbar, oder?

Kannst ja mit den Infos danach suchen. War sogar im Fernsehen.

Hallo,

Die Löschung ist ist Zusammenhang mit Eintrag von neuen
Rechten ins Grundbuch vorgekommen.

Und das kann man dann einfach so machen? Da behaupte ich jetzt
einfach mal: da hat jemand ganz gewaltig geschlampt.

oja… kann das Schlampen aber nicht auch im Grundbuchamt
gewesen sein?

Ja, klar. Was natürlich gar nichts ändert.

Anspruch auf Schadenersatz.

kann sogar sein, dass sie den nach dem Fernsehbeitrag bekommen
hat.

Wo genau ist dann das Problem geblieben?

Und nicht mehr nachprüfbar, oder?

Kannst ja mit den Infos danach suchen. War sogar im Fernsehen.

Muss ich gar nicht. Ich habe die Geschichte schließlich nicht erzählt.
Gruß
loderunner (ianal)