… 3 haben wgbewohner gekündigt, ist der letzte mieter jetzt hauptmieter?
Hallo,
das kommt (wie bei so vielem) auf den Mietvertrag an. Ich hole mal etwas aus…
Der gelebte Fall ist folgender: die Wohnung ist als eine WG vermietet. Diese WG ist berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters seine Mitglieder auszutauschen. Es gibt einen „Hauptmieter“, die anderen sind „Untermieter“. Der Mietvertrag besteht zwischen Hauptmieter und Vermieter. Vorteil: einzelne WG-Mitglieder können schnell ausgetauscht werden. Nachteil: der Vermieter muss einer Untervermietung erst einmal grundsätzlich zustimmen. Hierbei kann es passieren, dass auch der Hauptmieter nicht mehr in der Wohnung lebt.
Rechtlich fehlt dann der Hauptmieter und die WG-Mitglieder sind „Wohnungsbesetzer“ 
Der Hauptmieter ist der einzige gesetzliche Vertragspartner des Vermieters. Kündigt er oder wird ihm gekündigt, müssten die anderen auch ausziehen - es sei denn, einer der Untermieter rückt als Hauptmieter nach. Hier gibts allerdings das Problem, dass der Hauptmieter für die Zahlung der vollen Miete verantwortlich ist. Anders ist es, wenn alle WG-Mitglieder den Vertrag unterschrieben haben, denn dann sind alle Hauptmieter und haften auch zusammen für die Miete.
Hi!
…dazu noch folgende Ergänzung:
Anders ist es, wenn alle WG-Mitglieder den Vertrag unterschrieben
haben, denn dann sind alle Hauptmieter und haften auch zusammen für
die Miete.
In dem Fall könnte die Wohnung also auch nur von allen 4 Mietern gemeinsam wirksam gekündigt werden. Theoretisch müssten also die drei Ausziehenden ihren Anteil so lange tragen, bis ein geeigneter Nachmieter gefunden ist. Schwierig wird es bei Streitigkeiten, da die Mieter gesamtschuldnerisch haften, d.h. bei Mietschulden kann sich der Vermieter mit der gesamten Forderung an jeden einzelnen Mieter wenden.
Alternativ könnte der verbleibende Mieter mit kündigen und einen neuen Vertrag aushandeln. Zum Beispiel einen, wo er Hauptmieter wäre. Muss er aber nicht.
Gruß,
Inka
Danke für die Antwort, noch eine Frage: Habe ich es richtig verstanden, der letzte verbleibende Mieter muß zur seinen Anteil zur Miete bezahlen und wer muß Nachmieter suchen? Es haben alle 4 den Mietvertrag unterschrieben!
Danke wewosell
Hi,
in dem Fall sollten sich die Mieter irgendwie einigen. Dem Vermieter ist es wurscht, wer welchen Anteil hat - im Zweifelsfall schuldet ihm jeder einzelne die vollständige Miete, im schlechtesten Fall und bei Streitigkeiten der, den er zuerst greifen kann. Der Unglücksrabe kann dann seinerseits die Mietanteile bei seinen Mitmietern holen, das ist nicht Problem des Vermieters. (Nähere Infos dazu z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld)
Rein theoretisch können die 3 ausziehenden Mieter alleine gar nicht kündigen. Sie sind also ihren Mietanteil so lange schuldig, bis sie einen geeigneten Nachmieter stellen. In meinem Fall (meiner WG) z.B. läuft das dann so, dass es eine Anlage zum Mietvertrag gibt, dass Mieter xy ausscheidet und an seiner Stelle Mieter z seine vertraglichen Pflichten übernimmt. Das wird von allen (alten und neuen) Mietern und dem Vermieter gezeichnet. Der Mietvertrag an sich bleibt dann unverändert bestehen.
Nachmieter Suchen übernahmen in meiner WG ungeachtet der Rechtslage übrigens immer die verbleibenden Mieter. Die haben schließlich ein Interesse daran, mit netten Menschen zusammen zu wohnen.
Gruß,
Inka
… 3 haben wgbewohner gekündigt,
Der letzte WG-Bewohner muß unbedingt auch daran denken, daß es noch irgendwann eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung mit eventueller Nachzahlungsforderung gibt.
Wenn die ausgezogenen 3 in alle Winde verstreut sind, rennt der Letzte dem Geld hinterher oder bleibt auf den Kosten sitzen.
Vorab von den 3 einen Betrag hierfür zu kassieren, wäre vielleicht ratsam.
Gruß
Habe ich es richtig
verstanden, der letzte verbleibende Mieter muß nur seinen
Anteil zur Miete bezahlen
Nein. Wenn alle vier im Metvertrag stehen, kann der Vermieter von einem der vier die komplette Miete verlangen. Der kann sich zwar 3/4 dann von den anderen wiederholen, aber - nun ja.
und wer muß Nachmieter suchen?
Niemand. Der Mietvertrag muss von allen vieren gekündigt werden. Die drei Ausziehenden können das von dem Vierten erzwingen. Dann kann der Vermieter entscheiden, an wen er weitervermieten möchte.
Wenn der vierte drinbleiben will und nicht die komplette Miete zahlen will, sollte er neue Mitmieter suchen und dem Vermieter ein Angebot machen. Er kann auch mit dem Vermieter vereinbaren, künftig einziger Mieter zu sein - zahlt dann aber die ganze Miete.
Was er nicht kann: Drinbleiben, nichts tun und weiter nur ein Viertel zahlen.
Gruß,
Max