Hallo!
Familie M möchte in ein Nachbarhaus ziehen, da mit den derzeitigen Nachbarn im Haus kein gutes Auskommen mehr zu finden ist. Das Nachbarhaus gehört dem selben Vermieter (VM) und ist sogar identisch geschnitten, wenngleich spiegelverkehrt. Die entsprechende Wohnung wurde besichtigt und für i.O. befunden (Schnitt, nicht Zustand!) Nun steht die Familie aber vor einem mittelschweren Problem: Das Haus war ne zeitlang unbewohnt, daher sind im Winter die Heizkkörper geplatzt und wurden zwischentzeitlich durch neue ersetzt. Natürlich samt Rohrleitungen (nun Blechheizkörper mit Kupfer- statt bisher Guss-Heizkörper mit Stahlrohren). Durch das Platzen hat sich auch einiges an Wasser in den Räumern verteilt. Die bisher verlegten Beläge (vermutlich PVC oder sowas) haben das nicht gut überstanden, die Reparaturarbeiten haben ihnen dann jedenfalls den Rest gegeben (Risse, Löcher, Verfärbungen, etc pp). Wer ist bei Neuvermietung für die Anschaffung (u ggf Einbringung) von Bodenbelägen jeglicher Art zuständig? Dass renoviert werden muss, ist Familie M klar u dazu ist sie auch bereit. Wird eh alles in Rauhfaser tapeziert u dann farblich angepasst. Die Familie ist jedoch nicht wirklich bereit, zusätzlich noch Belag auf den blanken Boden zu bringen und auch noch den vorhandenen (unnutzbaren) Belag auf eigene Kosten zu entsorgen. Der bisher genutzte Belag kann aufgrund des spiegelverkehrten Schnittes der Wohnung nicht weiter genutzt werden (müsste ja aufm Kopf liegen) und wird schon entsorgt bzw anderweitig wiederverwendet.
Gibts irgendwelche Vorgaben/Richtlinien oder gar Gesetze, die sowas (Bodenbeläge) regeln? Nach meinen Recherchen wohl weniger Vllt weiss ja einer von Euch nen Rat
Gruss
Mutschy