Wohnung anmieten

Wir haben uns eine Wohnung angeguckt und einen Tag später der Vermittlerin mitgeteilt das wir sie mieten möchten. Es gab ein paar Unterlagen auszufüllen sowie eine Mietschuldenfreiheitserklärung zu beschaffen. Haben wir alles gemacht und es kam von der Vermittlerin eine E-Mail das die Vermieterin der Vermietung an uns zugestimmt hat und uns den (von der Vermieterin noch nicht unterschriebenen) Mietvertrag zugeschickt. Den haben wir gleich am nächsten Tag unterschrieben zurückgebracht und unsere Wohnung gekündigt. Jetzt hat die Vermieterin im Alleingang jemand anderem die Wohnung vermietet was nur durch einen Zufall herauskam denn sie hat weder selber die Vermittlerin noch uns informiert. Nur weil ein Nachbar aus dem Haus mit der Vermittlerin gesprochen hatte wegen seiner eigenen Wohnung ist sie dahinter gekommen und konnte dann auch uns informieren das wir nun ab 01.05.2013 doch keinen Wohnraum haben.
Weiß wer wie da die Rechtslage ist?

Da haben Sie etwas voreilig gehandelt. Wer noch keinen unterschriebenen Mietvertrag in den Händen hält, sollte seine Wohnung nicht kündigen!
Die Vermittlerin vermittelt nur, wie der Name schon sagt, ausschlaggebend ist, was die Vermieterin sagt. Solange diese Ihnen die Wohnung unter Zeugen nicht fest zugesagt hat, besteht kein Mietverhältnis. Anderenfalls hätte es einen mündlichen Mietvertrag zwischen Ihnen und der Vermieterin gegeben, was hier aber nicht der Fall ist. Die Vermittlerin ist nicht regresspflichtig.

Dies ist keine Rechtsauskunft, da ich dazu nicht befugt bin, sondern gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

Und die Vemittlerin bzw. deren schriftliche Zusage per E-Mail zählt in diesem Fall nicht als Zeuge?

Leider nein. Der Vermieter hat seinerseits immer das Recht, ebenfalls nach einem Mieter zu suchen. Letztendlich zählt nur, mit wem ein Vertrag zustande kommt.