Wohnung auf Gran Canaria verkaufen-Unterschrift vom Sohn

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an…

Vater hat kleine Wohnung auf Gran Canaria,die will er verkaufen. Vater steht mit seinem Sohn auf Kriegsfuß. Vater braucht,so sagt er,die Unterschrift vom Sohn,damit er verkaufen kann.
Zur Info…Die Mutter lebt nicht mehr,es wurde ein Berliner Testament gemacht

Meine Meinung ist,er kann doch verkaufen und damit glück werden,oder?

Fragen?gerne

LG
LISA

Hallo,

wenn ihm die Wohnung alleine gehört, dann bestimmt, nur wissen wir das ja nicht bzw. irgendwie muß der Vater ja darauf kommen, daß der Sohn zustimmen muß. Am einfachsten dürfte wohl sein, den Vater zu befragen, warum er denn meint, daß die Unterschrift des Sohnes vonnöten ist.

Gruß
C.

Hallo,
ihm gehört die Wohnung alleine. Schwiegertochter hat ihn gefragt,wie er drauf kommt,möchte er nicht sagen

Dann kann wohl niemand hier eine Antwort erwarten.

:confused:

Ja, wenn es wirklich ein Berliner Testament ist.
Anm. : Nicht jedes gemeinschaftliche Testament ist ein Berliner Testament.

Dabei setzen sich beide Eheleute zu Alleinerben ein und setzen das/die Kinder als Schlusserben ein.
Dann ist er überlebende Ehepartner Vollerbe und kann über das Vermögen (seins und das des Partners) frei verfügen.
erst nach dessen Tod geht das was dann noch übrig wäre an den Schlusserben über.

Nur diese Vereinbarung nennt man „Berliner Testament“.

es gibt aber andere testamentarische Vereinbarungen, wo der Erbe nur „nicht befreiter Vorerbe“ wäre. Dann darf er z.B. ein Grundstück oder Wohnung nicht verkaufen !
Nur mit Zustimmung des Nacherben.

MfG
duck313

Ganz so einfach geht´s dann doch nicht mit dem Berliner Testament die Kinder vollkommen zu enterben. Die Kinder können nämlich sowohl beim Erst- wie beim Letztverstorbenen ihren Pflichtteil einfordern und das geht bis zu 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Todes.
https://www.finanztip.de/berliner-testament/#c38626 ramses90

Hallo,
die erste Anmerkung ist richtig,genauso ist die Lage

lg

lisa

Hallo,
das mit dem vollkommen enterben ist richtig.Ist ja nur ein Sohn da ,der nach dem Tod alles bekommt,ist aber unwichtig,geht nur um die Unterschrift,die der Vater meint haben zu müssen,ob das stimmt?

danke

lisa