Hallo Wissende!
Mein Freund und ich haben uns vor 2 Jahren eine 3-Zimmer-Wohnung gekauft.Jedem gehört 50% der Wohnung.
Wie sieht das nun bei einer Trennung aus?Wird der Wert der Wohnung neu ermittelt und dann der der geht zu 50% ausgezahlt?Was geschieht mit einem von uns aufgenommenen Kredit?Und was passiert mit der Eigenheimzulage?Muß die zurückbezahlt werden.
Gruß und Dank vom blauäugigen Feudelio
Hallo Wissende!
Mein Freund und ich haben uns vor 2 Jahren eine
3-Zimmer-Wohnung gekauft.Jedem gehört 50% der Wohnung.
Wie sieht das nun bei einer Trennung aus?Wird der Wert der
Wohnung neu ermittelt und dann der der geht zu 50%
ausgezahlt?
Es gibt da mehrere Möglichkeiten:
- Beide bleiben weiter Eigentümer. Der Ausgezogene bekommt von dem anderen eine Miete.
- Einer kauft dem Anderen dessen Anteil ab. Über den Preis muss man sich natürlich einigen!
- Beide ziehen aus, die Wohnung wird verkauft - mit dem Erlös wird versucht die Grundschuld zu tilgen. Bleibt ein Rest? Toll!
- einer will verkaufen, der andere nicht - Streit entsteht. Dann kann man gerichtlich ein Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft anstreben, was in der Regel zu einem Zwangsversteigerungsverfahren führt m.E. schlechteste Lösung.
Was geschieht mit einem von uns aufgenommenen
Kredit?
Ihr haftet bestimmt gesamtschuldnerisch und der Bank ist euer „Innen-“ Verhältnis ziemlich egal. In der Regel entläßt da die Bank niemanden aus der Haftung, bevor die Hypothek zurückgezahlt ist.
Gruß Norbert
Und was passiert mit der Eigenheimzulage?Muß die
zurückbezahlt werden.
Gruß und Dank vom blauäugigen Feudelio