Wohnung ausgeräumt vom sohn

Frau x musste zur Alkoholtherapie,
Während dieser zeit hat der Sohn Ihre Wohnung
ausgräumt, da er und 2 Ihrer Schwestern schon Lange darauf bestanden
dass Sie „zurück in die Heimat“ geht.
Sie selbst wollte aber in G.S. bleiben, da Sie wussten dass Sie darauf bestehen würde, haben Sie kurz vor Ihrer Entlassung ihre 2 Katzen (die Sie über alles liebt) nach XY gebracht und anschliessend die Wohnung geräumt - ohne Ihr einverständnis.
Sie wollte wieder in diese Wohnung in G.S., aber nachdem diese Leer war und auch ihre geliebten Katzen in XY waren musste Sie gute miene zum
bösen Speiel machen.

Kennt jemand ein oder mehrere §§ besser noch urteile bei denen es um Ähnliches / vergleichbares ging?

Es gibt
keine Entmündigung oder ähnliches.

Vielen dank schon im voraus an alle

Hallo,

wieso gute Miene zum bösen Spiel? Wenn sie einen Mietvertrag hatte, hätte dieser erst einmal von ihr gekündigt werden müssen. Wer also war Mieter? Ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig? Wer leistet/e bis zum Ablauf (es wurden keine Daten angegeben) die Mietzahlungen? Wenn sie nicht rechtskräftig ist, kann der Vorgang zurückgefordert werden (also Wiedereinbringung in die Wohnung, etc.).

Und zu den Katzen: Wer hätte sie übernehmen sollen, da sich die Frau offenbar nicht kümmern konnte. Wer hätte die Kosten für eine Katzenpension übernehmen sollen oder mühevoll eine Privatperson finden? Es ist auch nicht so einfach für die Personen, die sich um die Tiere wenigstens gekümmert haben.

Da sind so viele Fragen offen, da hilft gewiss keine Aufzählung irgendwelcher Paragraphen. Was will die Frau eigentlich konkret?

Gruß, Hemba