Wohnung ausräumen bei Zahlungsverzug

Hallo,

angenommen, in einem fiktiven Fall zahlt ein Mieter seit Monaten keine Miete mehr für seine Wohnung und reagiert nicht auf Schreiben des Verieters. Der Vermieter hätte ihn abgemahnt und anschließend außerordentlich gekündigt mit Frist zum Auszug von zwei Wochen. Der Vermieter hat keine Rechtsschutzversicherung und nimmt an, dass beim Mietter auch nichts zu holen ist (es haben schon mehrere Gläubiger versucht, den Mieter zu erreichen), deshalb und weil er aufgrund des Mietausfalles eh sehr knapp bei Kasse ist, scheut er den Gang zum Anwalt.

Der nächste Schritt wäre jetzt eine Räumungklage - könnte der fiktive Vermieter diese auch ohne Hilfe eines Anwalts einreichen?

Und was würde einem Vermieter passieren, wenn er einfach die Wohnung des Mieters leerräumen und die Schlösser austauschen würde (der Mieter wäre seit Tagen nicht mehr in der Wohnung aufgetaucht)? Anschließend hätte der Vermieter vor, die Wohnung schnellstmöglich wieder zu vermieten? Dass das nicht erlaubt ist, ist klar, aber was würde ihm schlimmstenfalls passieren?

Danke und Grüße
Chang

Hallo Frau Elefant :smile:) Chang / Thai

Und was würde einem Vermieter passieren, wenn er einfach die
Wohnung des Mieters leerräumen und die Schlösser austauschen
würde

Da fallen einem 3 Sachen ein; Einbruch, Hausfriedensbruch und Diebstahl,
darauf gibt´s sogar ne Anzeige vom Mieter.

V G

der Staatsanwalt lässt grüßen, und das Gericht,…
Hallo,

eine Räumungsklage kann auch der Vermieter einreichen, dazu ist ein Jurastudium wirklich nicht erforderlich; es gibt hier im Internet die eine oder andere Musterklage.

Und was würde einem Vermieter passieren, wenn er einfach die
Wohnung des Mieters leerräumen und die Schlösser austauschen
würde (der Mieter wäre seit Tagen nicht mehr in der Wohnung
aufgetaucht)? Anschließend hätte der Vermieter vor, die
Wohnung schnellstmöglich wieder zu vermieten? Dass das nicht
erlaubt ist, ist klar, aber was würde ihm schlimmstenfalls
passieren?

Dieses Vorgehen wäre absolut strafbar, nicht nur der Tatsache des Einbruchs, des Diebstahls, sondern der Vermieter müsste auch alle „Folgekosten“ tragen, einschließlich der Unterstellung des noch vorhandenen Mobiliars bzw. der Anschaffung. Dazu könnten noch die Kosten für die Anmietung einer neuen Wohnung sowie Umzugskosten etc. entstehen.
Dafür gibt es vom Gericht „ein vielfaches Mehr“ als nur die Verurteilung wegen eines Ladendiebstahles.

Wenn kein Geld für einen RA vorhanden ist, sollte man mit einigen RAe. telefonieren und abklären, ob diese die Honorarforderung zurückstellen und nur die Gerichtskosten als Vorschuß wollen; man könnte auch die Abtretung zukünftiger Mieteinnahmen an den RA diskutieren. Es ist alles verhandelbar.
Es ist zwar nicht hilfreich, aber natürlich hat der Mieter auch die Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen und eine von ihm an einen neuen Vermieter zu entrichtende Mietkaution ist pfändbar.

si

Danke und Grüße
Chang

Guten Abend!

…weil er aufgrund des Mietausfalles eh sehr knapp bei Kasse ist, :scheut er den Gang zum Anwalt.

Knapp bei Kasse, aber beträchtliche Kostenrisiken, möglicherweise auch strafrechtliche Risiken in Kauf nehmen? Keine gute Idee. Statt dessen: Ab zum Anwalt!

Möglicherweise billigere und schnellere Alternative: Mit dem Mieter reden, keine Maximalforderungen durchzusetzen versuchen, statt dessen zu einer Einigung kommen, mit der beide leben können.

Gruß
Wolfgang

Schlimmstenfalls wurde der Mieter mit her Gruppe Kerle anrücken, die Tür einfach demontieren und seinen Vermieter in ein ausgesprochen handliches Format verwandeln.

zurecht !