Hallo,
angenommen, in einem fiktiven Fall zahlt ein Mieter seit Monaten keine Miete mehr für seine Wohnung und reagiert nicht auf Schreiben des Verieters. Der Vermieter hätte ihn abgemahnt und anschließend außerordentlich gekündigt mit Frist zum Auszug von zwei Wochen. Der Vermieter hat keine Rechtsschutzversicherung und nimmt an, dass beim Mietter auch nichts zu holen ist (es haben schon mehrere Gläubiger versucht, den Mieter zu erreichen), deshalb und weil er aufgrund des Mietausfalles eh sehr knapp bei Kasse ist, scheut er den Gang zum Anwalt.
Der nächste Schritt wäre jetzt eine Räumungklage - könnte der fiktive Vermieter diese auch ohne Hilfe eines Anwalts einreichen?
Und was würde einem Vermieter passieren, wenn er einfach die Wohnung des Mieters leerräumen und die Schlösser austauschen würde (der Mieter wäre seit Tagen nicht mehr in der Wohnung aufgetaucht)? Anschließend hätte der Vermieter vor, die Wohnung schnellstmöglich wieder zu vermieten? Dass das nicht erlaubt ist, ist klar, aber was würde ihm schlimmstenfalls passieren?
Danke und Grüße
Chang