Nehmen wir ein Haus in einer Großstadt in NRW an. Mieter und Vermieter sind sich einig, dass die Wohnung vollständig renoviert übergeben wird und auch vollständig renoviert zurückgegeben werden muss. Dies wird im Mietvertrag von 2005 festgehalten:
„Der Vermieter übergibt dem Mieter die Mieträume in dem im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarten Zustand. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist Bestandteil dieses Vertrages. Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten. Die Schönheitsreparaturen sind sach- und fachgerecht auszuführen.“
und
„Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt und sach- und fachgerecht renoviert an den Vermieter zurückzugeben. Der wiederherzustellende Zustand kann dem Wohnungsübergabeprotokoll entnommen werden.“
Der Mieter wohnt nun 7 Jahre in der Wohnung und zieht nun aus. Er hat beim Einzug 3 Wände bunt gestrichen und sonst an der Wohnung nie mehr etwas getan. Die Wohnung ist renovierungsbedürftig.
Nun will er bestenfalls noch die Bohrlöcher verschließen und die bunten Wände weiß streichen. Renovieren müsse er nicht - sagt er.
Frage: Hat er Recht?