ich ziehe in 3 Monaten aus und mein Vermieter hat in den Mietvertrag geschrieben, dass ich bei Auszug verschiedene Schönheitsreparaturen durchzuführen habe. Nun habe ich gelesen dass 1/2 bis 3/4 dieser Klausen unwirksam seien. Oder gar der Absatz ungültig sei wenn eine Klausel nicht zutrifft. Dropboxlink zum Abschnitt: https://www.dropbox.com/sh/g6p1n3n36j1oi39/s-nIZwUILy
Kann mir jemand sagen ob ich nun streichen muss oder nicht.
Sowohl die Renovierungspflicht in § 14 Nr. 1 wie die Abgeltungsklausel in § 14 Nr. 2 ist wirksam vereinbart.
Demnach schuldest du all diejenigen in § 14 Nr. 1 Satz 2 genannten Arbeiten, wenn sie durch Abnutzug geschuldet sind oder anteilige Kostenübernahme demnächst fälliger Arbeiten bei Fälligkeit im Rahmen von Regelfristen
Hierbei wäre allenfalls der auf den Anstrich des Flurs entfallenden Teil des Kostenvoranschlags von 20% auf 14% zu kürzen: N. h. M. ist diese Renovierung nicht regelmäßig nach 5, sondern erst 7 Jahren geschuldet.
Beachte, dass ein Neunstrich in „nicht dem allgemeinen Geschmacksempfinden“ entsprechender Farbstellung oder bei nicht fachgerechter Ausführung als Mangel immer beseitigt verlangt werden kann
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine mich erinnern zu können, dass die Regelung, dass der Kostenvoranschlag ‚eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes‘ für die Berechnung des Abgeltungsbetrages heranzuziehen ist, den Mieter unangemessen benachteiligt und damit zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führt.
Google weiß da sicher mehr.
Die Ausführungsklausel ist allerdings wirksam, d.h. wenn Renovierungsbedarf besteht, dann müssen die Schönheitsreparaturen ausgeführt werden.
Wenn man über Unwirksamkeit von „Klauseln“ spricht, muss man aber auch bedenken, dass dies „formularmässige Vereinbarungen“ bedingt, denn nur diese müssen mit dem AGB-Recht in Einklang stehen (BGB § 305 ff).
Danke für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.
Dann werde ich wohl den Nachmieter höflich bitten die Wohnung selbst zu streichen da ich Sie in dezentem rosa streiche
Danke für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr
geholfen.
Dann werde ich wohl den Nachmieter höflich bitten die Wohnung
selbst zu streichen da ich Sie in dezentem rosa streiche
IdR gibt der Mieter die Wohnung an den Vermieter zurück. Wenn diesem die rosa Wände schmecken, dann ok. Wenn nicht, lässt er nochmal streichen und behält die Kosten dafür von der Kaution ein, denn der Mieter hatte ja seine Chance. So ein mögliches Szenario.
Dann werde ich wohl den Nachmieter höflich bitten die Wohnung
selbst zu streichen da ich Sie in dezentem rosa streiche
tolle drohung. das wird ihm voll das grauen beibringen.
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oder auch nicht. bei sachbeschädigung darfst du die renovierung nämlich auf jeden fall bezahlen. da ist es sogar völlig egal, ob irgendwelche klauseln gelten oder nicht.