Hallo zusammen,
ich ziehe in 3 Monaten aus und mein Vermieter hat in den Mietvertrag geschrieben, dass ich bei Auszug verschiedene Schönheitsreparaturen durchzuführen habe. Nun habe ich gelesen dass 1/2 bis 3/4 dieser Klausen unwirksam seien. Oder gar der Absatz ungültig sei wenn eine Klausel nicht zutrifft. Dropboxlink zum Abschnitt: https://www.dropbox.com/sh/g6p1n3n36j1oi39/s-nIZwUILy
Kann mir jemand sagen ob ich nun streichen muss oder nicht.
Vielend Dank im Voraus