Wohnung bei Hartz4

Wenn mann eine erste Wohnung in aussicht hätte aber die Kosten für Unterkunft und Bediebskosten etwas über 10 Euro mehr ist. Das Arbeitsamt aber keine Zustimmung gibt aber mann würde die 10 Euro mehr sind selbst tragen.Geht das ?
Weil ja die sagen das wenn nicht die Zustimmung ist werden die angemessenen Aufwendung für Unterkunft und Heizung nur in Höhe der bisher zu tragenden Aufwendung erbracht.Wie ist das zu verstehen?
Bitte kann mir da jemanden Helfen da durch zusehen.
Ich bedanke mich bei allein die mir helfen.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
§ 22 Absatz 1, Satz 2 SGB II.

Hallo Nicki215,

ich kenne mich sehr gut mit dem ALG 2 Gesetz aus.
Ja du kannst eine Wohnung beziehen auch wenn Sie über dem Ortsrahmen liegt, musst halt den Rest selber von deinem Regelsatz zahlen. Mal ne andere Frage wie alt bist du??? Bist du schon über 26 Jahre? Hast du eine feste Arbeit oder eine Ausbildung ( weiter weg als 100km )?
Wenn beide Fragen Nein, musst du weiter bei Hotel Mama wohnen, da zahlt dir der Staat nichts!!! Ausser ihr habt dicken Ärger. Und z.B. das Jungendamt kann das bezeugen.

ASO: >> angemessenen Aufwendung für Unterkunft und Heizung nur in Höhe der bisher zu tragenden Aufwendung erbracht

kann da auch keine antwort geben

Hallo,

die angemessenen KdU wird in der Regel vom Jobcenter festgelegt. Im Normalfall 45m² Einzelperson. In unserer Gegend 190,- Kaltmiete, 40,- NK, 40,-Heizung.

Liegst du darüber braucht das Jobcenter den Umzug nicht zu zahlen. Rede mal mit deinem SB darüber. Bei 10,-€ Differenz dürfte es eigentlich kein Problem sein. Hast du denn schon Vergleichswohnungen angegeben?

Mal drüber nachdenken.

Gruß

Da kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen,
tut mir leid.
Beste Grüße

Meine Wohnung lag sogar 50 - 60€ über dem Regelsatz. Das Amt hat halt nur so viel gezahlt was das maximale ist. Soll heißen, Sie haben die Betriebskosten für maximal 45m² und maximal 275€ Warmmiete gezahlt. Für den Rest musste ich selbst aufkommen.

Meine Tochter hat auch eine Wohnung die 10m² gr. ist sie muss eben das Geld was die Arge nicht zahlt selber zahlen.
Du musst die Miete mehr, selber zahlen und auch die Nebenkosten.
Wenn du aber Kaution zahlen muss das übernimmt die Arge nicht weil die Wohnung eben nicht auf dich zugelassen ist von der KDU.

Kann ich Dir leider nicht beantworten, hab momentan auch echt wenig Zeit. Sorry.
LG
aus Munich

Hallo,
wenn du keine Genehmigung vom Amt bekommst, musst du von deinen Lebenerhaltungs Kosten aufkommen, das geht schon, nur die kommen dann für sonst nix mehr auf, weil die Wohnung ja nicht angemessen ist. Aber eins muss ich noch dazu sagen, mit den Lebenserhaltungsgeld wird es schon ziemlich knapp, aber des muss jeder für sich entscheiden…
Viel Glück
u. Grüße Elfie

Das ist ganz einfach: dir wird nur das dir ge3setzmässig Zustehende bezahlt. was darüber hinaus geht - Miete/Nebenkosten müssen von dir selber getragen werden. Da dieser Betrag von 10 Euro gering ist, kannst du das stemmen! Viel Glück!