Hallo,
angenommen bei einer Wohnungssanierung wäre der Parkettboden mangelhaft verlegt worden in der Weise das sich der Parkettboden an einer Stelle hochgestellt hätte und das eventuelle Ergebnis eines Gutachtens (das noch ausstehen würde) wäre das der Boden komplett raus müsste, insofern müsste der Mieter zeitweise in ein Hotel und eine Umzugsfirma die Möbel zwischenlagern… müsste der Vermieter seine laienhafte Befürchtung der Dinge bevor überhaupt ein Gutachten vorliegen würde den Mietinteressenten mitteilen? Wobei dies überhaupt nicht sicher wäre, sondern nur eine Befürchtung.
Gruß
Darius