In einer Wohnung wurde die komplett Einrichtung selbst bezahlt, jetzt wurde das Haus verkauft und es wird Miete bezahlt, kann der Mieter bei Auszug seine Einrichtung komplett wieder ausbauen (Küche, Holztreppe, Heizung)?
gruß der lopes1
In einer Wohnung wurde die komplett Einrichtung selbst bezahlt, jetzt wurde das Haus verkauft und es wird Miete bezahlt, kann der Mieter bei Auszug seine Einrichtung komplett wieder ausbauen (Küche, Holztreppe, Heizung)?
gruß der lopes1
was wurde über diese Gegenstände im Kaufvertrag vereinbart? Das zählt
bewegliches und unbewegliches Inventar ist ein kleiner Unterschied
Wenn weiter nichts vereinbart ist, geht das Eigentum an der Immobilie gesamt über
§ 946 BGB - Einzelnorm, § 949 BGB - Einzelnorm, aber es entsteht ein Entschädigungsanspruch § 951 BGB - Einzelnorm
Da sollte man vielleicht mal einen Rechtsverdreher konsultieren.
Dankeschön…allen Beteiligten.