Wohnung bei Schwiegermutter wurde verkauft, Möbel und Einrichtung selber bezahlt, Ausbau bei Auszug rechtens ?

In einer Wohnung wurde die komplett Einrichtung selbst bezahlt, jetzt wurde das Haus verkauft und es wird Miete bezahlt, kann der Mieter bei Auszug seine Einrichtung komplett wieder ausbauen (Küche, Holztreppe, Heizung)?

gruß der lopes1

was wurde über diese Gegenstände im Kaufvertrag vereinbart? Das zählt

bewegliches und unbewegliches Inventar ist ein kleiner Unterschied

Wenn weiter nichts vereinbart ist, geht das Eigentum an der Immobilie gesamt über
§ 946 BGB - Einzelnorm, § 949 BGB - Einzelnorm, aber es entsteht ein Entschädigungsanspruch § 951 BGB - Einzelnorm

Da sollte man vielleicht mal einen Rechtsverdreher konsultieren.

Dankeschön…allen Beteiligten.