hab einen Makler angerufen, um meine ET Wohnung zu verkaufen. Der von dem Makler vorgeschlagene Preis, war mir schon zu wenig aber ein Käufer wollte nochmal 20.000 Preisnachlass. Da ich nun doch noch ein paar Jahre warten möchte, um zu verkaufen, war ich damit nicht einverstanden. Muß ich den Makler nun trotzdem bezahlen ???
Moin,
Maklerhonorare sind Erfolgshonorare. Kein Erfolg = Kein Honorar.
vnA
moin,
kommt zwar grds. drauf an, was vertraglich wie vereinart wurde, aber i.a. bekommt der makler nichts, da er ja nicht „erfoglreich“ gearbeitet hat.
eine vergütung seines bisherigen aufwands (z.b. internet-präsenz, fotos, exposé-erstellung, anzeigenschaltung,…) kann er aber sehr wohl fordern.
saludos, borito
Hallo,
es kommt darauf an, ob mit dem Makler ein Alleinauftrag geschlossen wurde und dieser eine Aufwandsentschädigung enthält. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Makler in diesem Fall keinen Anspruch auf Vergütung.
Die Aufwandsentschädigung sollte laut gängiger Gerichtsurteile nicht mehr als 400 - 500 € betragen.
Ich weiße darauf hin, dass sich meine Aussagen nur auf Erfahrungswerte beziehen und keine rechtliche Beratung darstellen.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen