Wohnung durch Firma am Einsatzort gemietet -

… geldweldwerter Vorteil?

Sachverhalt:
Firma in Stadt A hat Auftrag über mehrere Monate in entfernter Stadt B. Firma schickt Mitarbeiter nach B und mietet anstelle eines Hotelzimmers für die Zeit eine Wohnung an. Die Firma bezahlt die Miete, die Nebenkosten, Strom, Gas, Wasser usw.

Frage A:
Muss (und wenn ja in welcher Höhe) der entsendete Mitarbeiter als geldwerten Vorteil versteuern?

Frage B:
Wenn der Mitarbeiter von dieser Wohnung aus länger als 8 Stunden / Tag beim Kunden ist, kann er dann zusätzlich noch die 6 EUR/Tag für die Abwesenheit > 8 Stunden in seiner privaten Steuererklärung geltend machen?

Hallo, (macht man hier so aus Höflichkeit)

Frage A:
Muss (und wenn ja in welcher Höhe) der entsendete Mitarbeiter
als geldwerten Vorteil versteuern?

Ortübliche Miete.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die gezahlte Wohnungsmiete der ortüblichen Miete entspricht.

Frage B:
Wenn der Mitarbeiter von dieser Wohnung aus länger als 8
Stunden / Tag beim Kunden ist, kann er dann zusätzlich noch
die 6 EUR/Tag für die Abwesenheit > 8 Stunden in seiner
privaten Steuererklärung geltend machen?

Kommt darauf an…

Wenn man davon ausgeht, der Mitarbeiter hatte vorher einen festen Arbeitsplattz in der Stadt A, dann hört sich der Sachverhalt eher nach Auswärtstätigkeit an (vorübergehend außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig, mit der Absicht wieder an die alte Arbeitsstätte zurück zu kehren).

Dann wird die angemietete Wohnung nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte, so dass man von Montag bis Freitag (?) durchgehend auswärts tätig ist, mit der Folge, dass die Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend dieses Zeitraums zu berechnen sind (Montag und Freitag jeweils 12 Euro, Dienstag bis Donnerstag 24 Euro). Das gilt aber nur für die ersten drei Monate, die Verpflegungsmehraufwendungen fallen danach weg.

ebenfalls grußlos
S_E

Hallo,

so einfach ist die Lösung mE nicht. Es kommt mE darauf an, ob der AN eine eigene Wohnung am konstanten Heimatort unterhält, und im konkreten Fall tatsächlich nur während der Woche statt eines Hotels die Wohnung genutzt wird, oder ob der AN ansonsten keine Wohnung unterhält und seine einzige Wohnung die vom AG bezahlte Wohnung am Einsatzort ist. Nur dann erhält er mE tatsächlich einen geldwerten Vorteil dergestalt, dass er ausschließlich auf Kosten des AG wohnt. Ein AN, der Projekttätigkeit über einen gewissen Zeitraum an einem anderen Ort ausübt aber Wochenendfahrer zu seiner auf Dauer angelegten eigenen Wohnung ist, hat ja durch den Unterschied Hotel/vom AG bezahlter Wohnung am Projektort keinerlei finanziellen Vorteil. Er muss seine eigene Wohnung bezahlen, und bekommt Hotel/Wohnung am Einsatzort vom AG bezahlt.

Bzgl. Verpflegungsmehraufwand stimme ich Dir zu, wobei der erfahrene Projekti natürlich immer dafür sorgt ein zweites Projekt parallel soweit auf Sparflamme laufen zu haben, dass er nie die Grenze an einem Einsatzort überschreitet :wink:

Gruß vom Wiz, früher selbst viel in Projekten unterwegs

so einfach ist die Lösung mE nicht.

Wäre ja auch zu schön.

Ein AN, der
Projekttätigkeit über einen gewissen Zeitraum an einem anderen
Ort ausübt aber Wochenendfahrer zu seiner auf Dauer angelegten
eigenen Wohnung ist, hat ja durch den Unterschied Hotel/vom AG
bezahlter Wohnung am Projektort keinerlei finanziellen
Vorteil. Er muss seine eigene Wohnung bezahlen, und bekommt
Hotel/Wohnung am Einsatzort vom AG bezahlt.

Mmh…stimmt…Mist *peinlich* Dabei wars noch nicht mal Dienstag.

Bzgl. Verpflegungsmehraufwand stimme ich Dir zu, wobei der
erfahrene Projekti natürlich immer dafür sorgt ein zweites
Projekt parallel soweit auf Sparflamme laufen zu haben, dass
er nie die Grenze an einem Einsatzort überschreitet :wink:

Klar, Mittel und Wege gibt es immer =)

LG
*beschämte*
S_E