Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Immobilie übernommen. Ein früherer Mieter hat noch einen alten Fernseher, sowie einen Stapel Ordner und Müll in seiner Wohnung hinterlassen.
Ist es OK, wenn ich den Mieter anschreibe, eine Frist für die Leerung der Wohnung setze und bei Verstreichen der Frist notfalls selbst die Wohnung leer räume und die Gegenstände entsorge?
Gruß,
Markus
Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Immobilie übernommen. Ein früherer
Mieter hat noch einen alten Fernseher, sowie einen Stapel
Ordner und Müll in seiner Wohnung hinterlassen.
Ist es OK, wenn ich den Mieter anschreibe, eine Frist für die
Leerung der Wohnung setze und bei Verstreichen der Frist
notfalls selbst die Wohnung leer räume und die Gegenstände
entsorge?
Hallo Markus,
schreibe den früheren Mieter an, ob er noch Eigentumsansprüche an den alten Fernseher erhebt. Wenn er keine erhebt, kannst Du den Fernseher entsorgen.
Den Müll kannst Du entsorgen, um Schäden durch Ungeziefer abzuwenden.
Bei den Ordnern ist es eine andere Sache. Sofern sogar noch Dokumente in den Ordnern sind darfst Du diese nicht entsorgen. Fordere den früheren Mieter auf, die Ordner bis zu einem bestimmten Termin abzuholen. Wenn amtliche Dokumente vorhanden sind, wende Dich an die ausstellende Behörde.
Gruss Günter
Hallo Markus,
frag doch mal beim Ordnungsamt an, ob er sich abgemeldet hat. Wenn ja, hast du Glück behabt. Dann aber fairerhalber den Mieter anschreiben und nach Fristablauf entsorgen. Ansonsten müßte auch etwas in deinem Kaufvertrag stehen: Die Wohnung ist frei von irgendwelchen Lasten oder Verbindlichkeiten übernommen worden. Damit solltest du dich mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen. Irgendwelche Räumungskosten hätte dann der Vorbesitzer zu tragen.
Ist aber nur meine unbefleckte Meinung, weil ich selbst erst eine Zwangsräumung durchführen mußte.
Geht dann nur mit Gerichtsurteil zwecks Zwangsräumung, Gerichtsvollzieher, und du kannst mindestens ein halbes Jahr warten, bis alles über die Bühne ist. Spring nun bitte nicht aus dem Fenster, wird sicher nicht so schlimm. Viel Erfolg,
Fritz
Ich habe vor kurzem eine Immobilie übernommen. Ein früherer
Mieter hat noch einen alten Fernseher, sowie einen Stapel
Ordner und Müll in seiner Wohnung hinterlassen.
Ist es OK, wenn ich den Mieter anschreibe, eine Frist für die
Leerung der Wohnung setze und bei Verstreichen der Frist
notfalls selbst die Wohnung leer räume und die Gegenstände
entsorge?
Gruß,
Markus