Hallo,
Wenn im Mietvertrag eine bestimmte größe der Wohnung steht, ohne Kellerräume in der Fläche und die tatsächliche größe der wohnung um ca 6-7qm abweicht. Was kann man tun?
Hallo,
Wenn im Mietvertrag eine bestimmte größe der Wohnung steht, ohne Kellerräume in der Fläche und die tatsächliche größe der wohnung um ca 6-7qm abweicht. Was kann man tun?
Hallo
Hallo,
Wenn im Mietvertrag eine bestimmte größe der Wohnung steht,
ohne Kellerräume in der Fläche und die tatsächliche größe der
wohnung um ca 6-7qm abweicht. Was kann man tun?
man hätte vorher messen sollen
,Faulheit wird vom VM mitunter bestraft
, sind das mehr oder weniger als 10% der Wohnungsgrösse, bei unter 10% muss man weiter löhnen, sonst kann man mal mit dem VM reden…
Der Kater
Hallo Synister,
wonach wurden die Quadratmeter, die im Mietvertrag angegeben sind denn bemessen - nach der Wohnflächenverordnung?
Hast du daran gedacht, dass ein überdachter Balkon oder eine überdachte Terasse auch mit in die Quadratmeter der Wohnung einfließt?
Gruß
Samira
Moin,
Hast du daran gedacht, dass ein überdachter Balkon oder eine
überdachte Terasse auch mit in die Quadratmeter der Wohnung
einfließt?
auch ohne Dach. Näheres hier: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html
Gruß
auch Gruß
vnA
Hallo,
Wenn im Mietvertrag eine bestimmte größe der Wohnung steht,
ohne Kellerräume in der Fläche und die tatsächliche größe der
wohnung um ca 6-7qm abweicht. Was kann man tun?
Warum sollte man was tun? Wenn die Wohnung nicht mit einem Quadratmeterpreis vermietet wurde (also z.B. 4,5€ je m²) dann gilt die Wohnung als gemietet wie gesehen. Allerdings sollte man bei der NK Abrechnung darauf achten, dass Positionen die nach qm abgerechnet werden eben mit den tatsächlichen qm abgerechnet werden. Dazu dem VM die tatsächliche Größe der Wohnung mitteilen. Dazu allerdings berücksichtigen, dass Terassen und Balkone je zur Hälfte zur Wohnfläche zählen! Ebenso gehören Flächen derern Höhe unter 1m liegen nicht zur Wohnfläche, Flächen mit einer Höhe von 1m - 2m gehören zu 50% zur Wohnfläche, und Flächen mit einer Höhe > 2m gehören zu 100% zur Wohnfläche! Da kann es schon mal Differenzen zwischen der vom M und VM gemessenen Größe geben!
Gruß
Andreas