nehmen wir mal an das es noch Kinder gibt die etwas gutes für die Eltern machen möchten.
Im vorliegenden Fall möchte der Sohn eine Wohnung für die alleinlebende Mutter kaufen und möglichst preisgünstig vermieten. Zuerst dachte er an Niessbrauch, was aber wohl falsch ist da der Sohn von der Mutter kein Geld bekommt.
Frage: Wie kann der Sohn die Wohnung günstig an die Mutter vermieten (z.B. halber Mietspiegelsatz) und die restlichen Kosten steuerlich geltend machen? Ist dies überhaupt möglich?
Die Mutter hat ein Leben lang gearbeitet und steht mit Eintritt ins Rentenalter mit nichts da.
ganz einfach.
Der Sohn schließt einen Mietvertrag mit der Mutter ab mit einer sehr geringen Miete (über die Höhe sag ich weiter unten noch was).
Diese Mieteinnahmen kann er dann mit den Verlusten (Hypothekenbelastung, Steuern, Abschreibung etc. etc) gegenrechnen, so dass ein tatsächlicher Verlust verbleibt. Dieser Verlust ist dann - vereinfacht ausgedrückt - steuerfrei.
Wegen der Höhe der Miete ist folgendes zu sagen:
Der Sohn sollte sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen, welcher Betrag akzeptiert wird. Üblicherweise 75 % einer Vergleichsmiete.
Je nachdem wo die Wohnung liegt, gibt es in dieser Stadt einen Mietspiegel oder - in kleineren Städten in denen es keinen Mietspiegel gibt - beim örtlichen Haus- und Grund-Verein ein Mietkatasterverzeichnis. In diesen Verzeichnissen sind natürlich auch sehr geringe Mieten vermerkt. Wenn nun Baujahr, Lage und Größe einigermaßen passen, sich einfach drei oder vier der niedrigsten Vergleichsmieten geben lassen und davon dann 75 % ansetzen. Das sollte der Betrag sein, den das Finanzamt schluckt.
Die Vereine geben allerdings in den allermeisten Fällen nur Infos an Mitglieder heraus.
Diese Mieteinnahmen kann er dann mit den Verlusten
(Hypothekenbelastung, Steuern, Abschreibung etc. etc)
gegenrechnen, so dass ein tatsächlicher Verlust verbleibt.
Dieser Verlust ist dann - vereinfacht ausgedrückt -
steuerfrei.
der ist nicht nur steuerfrei sondern sogar steuermindernd ! aber bei der „hypothekenbelastung“ sind nur die zinsen anzusetzen…
Der Sohn sollte sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen,
welcher Betrag akzeptiert wird. Üblicherweise 75 % einer
Vergleichsmiete.
genau, die sollen das beim finanzamt mal durchrechnen und auch gleich die steuererstattung ausrechnen…