Wohnung für eigenes Kind anmieten?

Unsere Tochter studiert in Halle und würde dort auch gern wohnen. Sie selbst verdient bei einem Nebenjob ca.300€. Nun haben wir für Sie eine passende Wohnung gefunden, deren Kosten wir als Eltern übernehmen wollen. Wir dachten als Bürge auf dem Mietvertrag zu stehen, ist ausreichend.Der Vermieter möchte jedoch, dass ich (als Mutter)die Wohnung anmiete und diese mit dem Einverständnis des Vermieters an meine Tochter untervermiete.
Wir selbst sind uns nicht sicher,ob das eine gängige
Vorgehensweise ist.Gleichzeitig kommen uns Gedanken, wie Zweitwohnsitzsteuer bzw. Mieteinkünfte
in der Steuererklärung ? Kann uns jemand etwas raten?

Hallo,

von einer solchen Vorgehensweise habe ich noch nichts gehört. Ich habe selbst als Student eine Wohnung angemietet, als Bürgen wurden meine Eltern angegeben. Der Vermieter hatte nichts dagegen.
Studenten haben im allgemeinen sowieso eine gewisse Grundbonität, da es sich hier wohl kaum um Mietnomaden handeln wird.
Übrigens: Das Einkommen eines Studenten wird mit mindestens 600€ pro Monat angesetzt, egal wo er es herbekommt (Bafög, Arbeit, Eltern). Eltern sind hier nämlich Unterhaltspflichtig und hier gibt es Mindestsätze.
Deshalb sollte der Vermieter hier keine „Angst“ haben seine Miete nicht zu bekommen. Selbst wenn Sie untervermieten, geht er das Risiko ein, dass Sie nicht zahlen, er hat also kein Stück mehr Sicherheit. Wie das steuerlich aussieht, kann ich leider nicht beantworten.

Erst einmal vielen Dank. Werde mich morgen auch noch einmal mit einem Juristen kontaktieren!
Mal sehen! Die Wohnung ist zwar attraktiv (Preis/Leistung), aber es ist eben eine ungewöhnliche Vorgehensweise!

Das Verlangen des Vermieters ist so in Ordnung, wenn Sie die Zustimmung für die Untervermietung. Eine Zweitwohnsteuer brauchen Sie nicht, da Ihre Tochter sich dort anmeldet. Außerdem sind Sie somit Vermieter. Zwecks der Steuererklärung sollten Sie Ihren Steuerberater fragen, aber ich denke, dass Sie von Ihrer Tochter weniger Mieteinnahmen bekommen als Sie Miete bezahlen. Somit ist das eher zu Ihrem Vorteil. Viel Erfolg!

Roland Ritt

Tut mir leid, ich weiß leider nicht, ob dies gängige Praxis ist und wie sich diese Praxis steuerlich auswirken würde. Da müsste man wohl eher einen Steuerberater fragen.

Hallo,

leider kann ich Ihnen da auch nicht weiter helfen.
Sorry!!!

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