Wohnung für Jugendlichen

Hallo liebes Forum,
eine Familie sucht für den Sohn (16, pflegeleicht) zwecks Ausbildung eine kleine Wohnung.
Nach ersten Kontakten mit Maklern und Vermietern kam der Eindruck auf, dass diese nur ungern vermieten wollen.
Wäre es schlauer, dass ein Elternteil die Wohnung scheinbar nur für sich selbst mietet, oder kann das später Ärger geben?
Gruß,
Werner

Hallo,

Die Eltern könnten zB als Mietmieter als zus.Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen werden. Denn dann haften die einzelnen Parteien gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.

Oder eine Mietbürgschaft der Eltern:
http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…

Gruß
Maja

Hallo liebes Forum,

Hi,

eine Familie sucht für den Sohn (16, pflegeleicht) zwecks
Ausbildung eine kleine Wohnung.
Nach ersten Kontakten mit Maklern und Vermietern kam der
Eindruck auf, dass diese nur ungern vermieten wollen.

Dieser Eindruck kann täuschen. Es kommt eher beim VM auf die Solvenz des Mietinteressenten an. Bei einem 16 jährigen ist das eber nicht gegeben.

Wäre es schlauer, dass ein Elternteil die Wohnung scheinbar
nur für sich selbst mietet, oder kann das später Ärger geben?

Maja hatte schon Vorschläge.

Es bestünde auch die Möglichkeit, daß die Eltern die Wohnung alleine mieten und der Sohn alleine einzieht. Die Eltern wäre dann in der Vertragsplicht und der VM hat ggf. seine Sicherheiten…

Soetwas wäre zB bei Studenten ohne Einkommen auch ein übliches Verfahren.

vlg MC

Hallo,

eine kurze Zusatzantwort auf die schon etwas zurückliegende Frage:

Die zuvor gemachten Antworten sind gute Hinweise.
Es sollte beachtet werden, dass wenn die Eltern die Mieter der Wohnung werden dem Sohn der Gebrauch der Mietsache durch eine vertragliche Regelung ausdrücklich gestattet wird.
Ansonsten kann eine Vertragswidrige „Nutzung durch Dritte“ vorliegen.

Viele Grüße