Hallo,
meine Schwester ist im 5. Monat schwanger und benötigt eine größere Wohnung. Ein Problem dabei ist die dreimonatige Kündigungsfrist. Muss sie die einhalten? Und wer hilft überhaupt dabei eine Wohnung zu finden? Sie wohnt in Berlin.
Danke
Hallo,
meine Schwester ist im 5. Monat schwanger und benötigt eine größere Wohnung. Ein Problem dabei ist die dreimonatige Kündigungsfrist. Muss sie die einhalten? Und wer hilft überhaupt dabei eine Wohnung zu finden? Sie wohnt in Berlin.
Danke
Selbstverständlich muss Ihre Schwester die Kündigungsfrist einhalten, außer der Vermieter entlässt sie eher aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter ist dazu aber nicht verpflichtet und die Schwangerschaft spielt dabei keine Rolle.
Wohnungen finden Sie über Immoscout.de, Immonet.de und Immowelt.de.
MfG Roland Ritt
Bitte entschuldige die späte Antwort - war beruflich im Ausland.
Zu Deiner Frage: Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, da sie Bestandteil des Mietvertrags ist und der ist für beide Seiten bindend! Es kann nur eine Aufhebung des Vertrags in „beiderseitigem Einvernehmen“ geben, was eine Verhandlungssache mit dem Vermieter ist.
Bei uns in Hannover gibt es ein Amt für Wohnungswesen der Stadt Hannover. Dort kann man bei Bedürftigkeit um Hilfe bei der Wohnungssuche und auch bei Förderung der Miete finden.
Deiner Schwester und dem noch Ungeborenen wünsche ich alles Gute!
Gruß
olschaefer
Ich danke für die Antwort. Sie hat uns weitergeholfen und im Gegensatz zu anderen Antworten war sie auch nett…
LG