eine wohnung ist gegen eine im mietvertrag fixierte arbeitsleistung (hof fegen, schnee räumen, garten bestellen, etc.) vergünstigt vermietet.
die kalkulatorische vergünstigung entspricht einem minijob.
mieter bringen die arbeitsleistung nicht oder nur unzureichend.
ist das ein kündigungsgrund? welche möglichkeiten gibt es?
vertrag läuft seit einem jahr und ist bis ende februar 2012 befristet.
Kann ich leider keine Auskunft dazu erteilen, wäre vielleicht von Vorteil hier mal einen Anwalt für Mietrecht zu fragen ;o)
MfG
Anita
Hallo,
Das sehe ich kritisch! Ist der Vertrag rechtlich geprüft? Ist den arbeitsrechtlichen Punkten genüge getan? Arbeitnehmer angemeldet bei Knappschaft etc., ‚schwarz‘ beschäftigt? Vertrag über Dienstwohnung oder normaler Mietvertrag? Ich würde dringend vor weiteren Schritten das Geld für eine anwaltliche Beratung investieren! So etwas kann auch leicht nach hinten losgehen.
Grüße M.Schäfer
Hallo,
die einfachste Formel ist, Ware gegen Bares. Will heißen, ist dies im Mietvertrag, auch als Zusatz vereinbart, so ist es eine vertragliche Vereinbarung, welche zählt. Dies ist das Eine, Frage ist jetzt, wie genau wurde die Vereinbarung gemacht. Etwa, wenn der Schnee fällt muss man Kehren und wenn der Frühling kommt, werden Blumen gepflanzt. Dies ist keine Vereinbarung und der Mieter schuldet nichts. Daher ist es wichtig, die Vereinbarung zu sehen, um hier dezidiert antworten zu können. Sollte die Vereinbarung aber dem Inhalt entsprechend richtig sein, so ist diese in der Lage, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten, dem Mieter wegen Mietrückstände zu kündigen. Solche Vereinbarungen sollten als Zusatz angelegt sein, dies erspart Ärger, auch mit den Gerichten. Die Laufzeit wird dadurch nicht tangiert, aber ausgehebelt. Dies muss man prüfen, damit kein Richter auf die Idee kommt, hier Ungemach zu vermuten.
Mfg
tummle
Leider keine Ahnung…
Viel Glück mit den anderen Antworten…
Hallo,
am sinnvollsten wird es sein, den entsprechenden Mieter erstmal zu kontaktieren und nachzuhaken woran es liegt, dass er seinen vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Zusammenhang würde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass die Nicherfüllung des Vertrages Sie zu einer Abmahnung zwingt, wenn er sich nicht an die Vereinbarung hält. Sollte eine derartige Kommunikation schon nicht mehr möglich sein, wird direkt abgemahnt. Dabei sollte auf jeden Fall eine Fristsetzung erfolgen und erwähnt werden, dass jemand anderes beauftragt werden muß den der Mieter dann zu zahlen hat.
Man sollte aber immer erst versuchen alles gütlich zu regeln. Und im Ernstfall ist es sicherlich ratsam sich an einen kompetenten RA zu wenden.
Hoffe ich konnt ein wenig helfen!
LG
Evtl. ist es möglich den Passus mit den Verpflichtungen extra zu kündigen und die „normale“ Miete zu verlangen sowie die entsprechend zusätzlich anfallenden Nebenkosten. Eine Kündigung wird, zum Leidwesen aller Vermieter, wahrscheinlich nicht so einfach möglich sein. Aber Sie haben ja zum Glück die Befristung.
Zu meinem anderen Beitrag möcht ich noch erwähnen, dass natürlich nicht so ohne Weiteres möglich ist jemand anderen zu beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen-aber die Androhung hilft manchmal:wink:
Kann ich nicht genau sagen. Eine Trennung von Arbeit und Mietvertrag ist immer vor zuziehen.
Ich kenne das Problem. Hoffentlich ist dies im Vertrag vereinbart? Abmahnen und Ankündigung Miete zu erhöhen,( den Teil der durch die Arbeitsleistung vergünstigt ist.) Auf Besserung hoffen. Mit dem Mieter offen kommunizieren und eine gute Lösung vor dem Briefeschreiben zu suchen ist der beste Weg denke ich.
Für ein Jahr Vertragslaufzeit lohnt sich kein Kleinkrieg.
Ich würde Arbeitsleistung immer vom Mietvertrag trennen.
Fraglich ist was passieren könnte, wenn sich der Mieter bei der Arbeit verletzt etc? Ggf. mal beim Haus -und Grund nachfragen?
Bin am Ausgang sehr interessiert!
MFG Guypratte
Hallo Angel,
leider entzieht sich die Frage meiner fachlichen Kompotenz.
Ich kann in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.
hallo guypratte,
herzlichen dank für die Antwort! wäre dieser text vertretbar?
Kündigung der Zusatzvereinbarung
Sehr geehrter xy,
leider sind Sie trotz mehrfacher Aufforderungen den Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag nicht
nachgekommen.
Der Hof wurde seit Herbst nicht mehr gefegt. Mit kostenlos überlassenem Arbeitsmaterial wurde fahrlässig umgegangen.
Aus diesem Grund erhöht sich die monatliche Miete ab März 2011 um den für die Arbeitsleistung kalkulierten Betrag.
Bitte stellen Sie Ihre Überweisung entsprechend um und überweisen Sie ab März eine Monatsmiete von 750,- Euro zuzügl. NK.
-> die Vereinbarung war ein Entgegenkommen für einen nicht so toll situierten Arbeitskollen mit Anhang…
Hallo,
ich kann Dir da leider keine definitive Antwort geben. Ich sehe es zwar so, dass die Arbeitsleistung Bestandteil des Mietvertrages ist ( so es denn dort auch formuliert wurde) und somit ein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt, also abmahnen und später kündigen, aber ob das richtig ist ??. Ich bin kein Rechtsanwalt und Rechtsberatung ist mir eh untersagt. Ich empfehle wirklich in diesem Fall einen Anwalt aufzusuchen.
Tut mit leid nicht besser helfen zu können. Wir empfehlen unseren Kunden in solchen Fällen eigentlich immer 2 Verträge zu schließen. 1. den Mietvertrag über die Wohnung und 2. einen „Arbeitsvertrag“ Finanziell kommt es auf das Gleiche heraus, aber es sind 2 unterschiedliche Dinge, die man dann bei Bedarf auch einzeln regeln kann.
Beste Grüße
www.web-wohnungen.de
Bin leider kein Rechtsexperte, deshalb kann ich nur bedingt Auskunft geben. Ich vermute, dass eine Kündigung nicht sofort möglich ist, jedoch eine Mietanpassung auf die normale Höhe (Mietspiegel).
Wenn die Arbeitsleistungen explizit mit einem Betrag (Gegenwert) beziffert wurden, kann dieser Betrag auf die Miete auch wieder aufgeschlagen werden, wenn die Arbeiten nicht ausgeführt werden.
Was es genau bedeutet, wenn Sie schreiben „die Arbeiten werden nur unzureichend ausgeführt“, das steht wieder auf einem anderen Blatt. Wer entscheidet wie diese Arbeiten „genügend“ ausgeführt werden? Und wer legt fest, was erfüllt sein muss? Sie sehen, da wird es schon schwer, und wenn Sie sich nicht mit Ihren Mietern gütlich einigen können, wird das rechtlich nicht einfach werden, denke ich.
Aber wie gesagt - ich bin weder Anwalt noch kenne ich das Mietrecht bis ins Detail. Eine Beratung mit einem Spezialisten wird Ihnen hier aussagekräftigere Ergebnisse liefern. Viel Glück dabei.
Viele Grüße
Gerd Ziegler
hallo herr ziegler,
unzureichend heißt z.B., dass die Rasenmäher komplett verdreckt in den Schuppen gestellt wurden. Die Kehrmaschine genauso. Und - in der Kehrmaschine waren noch die Grasreste vom September! So lange wurde der Hof nicht mehr gekehrt…
Oh,da wäre ich aber vorsichtig.
das kann ganz schön in die Hose gehen.
Hier ist ein Anwalt gefragt !
Und ich glaube, der sollte neben Vermietungen etwas von Arbeitsrecht verstehen.
Vergünstigungen in der Höhe eines Mini-Jobs, die nicht als Minijob angemeldet sind, könnten schnell als „Schwarzarbeit“ gedeutet werden. In einer solchen Lage dann unkontrolliert einen Streit vom Zaun zu brechen, könnte ein Schuss sein, der nach hinten los geht.
Richtig wäre ja gewesen, normale angemessene Miete und ein Minijob dagegen. (Mit entsprechender Zahlung von Sozialabgaben etc.)
Wenn in dem Vertrag neben der Mietzeit auch die Miethöhe festgeschrieben steht… -schwierig- ! - Sonst die Miete erhöhen !
Am Besten den Anwalt vom örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein mit dem Vertrag konsultieren und eventuell einfach in den sauren Apfel beissen und das Ende des Vertrages abwarten.
Vielleicht gibt es ja noch geduldete Vergünstigungen für den Mieter die nicht vertraglich festgelegt sind… ? - Diese sofort streichen und auf fair play hinweisen…
Ich hoffe, das hilft ein wenig !?
Gruß
Jürgen
Selbstverständlich ist das ein Kündigungsgrund, jedenfalls aus meiner Sicht. Mein Tipp: immer einen genauen Katalog festlegen, wie oft, wie lange, in welchem Interwall müssen Arbeiten ausgeführt werden; Kleines Arbeitstagebuch führen, um die Abarbeitung zu dokumentieren beim Schneefegen insbesondere, weil ev. Schadenersatzforderungen damit zusammenhängen.
Geht so, denke ich, wemm ein Gespräch zuvor wirkungslos war…
Den Absatz:-> die Vereinbarung war ein Entgegenkommen für einen nicht so toll situierten Arbeitskollen mit Anhang…
würde ich weglassen.
Keine Emotionen oder persönliche Dinge in so einem Brief. Das bringt nur unnötigen Interpretationsspielraum beim Empfänger
der satz war bloss eine erläuterung für Sie…
ganz neutral und verständlich für schulabbrecher…
also keine kostenlose nutzung der waschmaschine mehr. keine kostenlose nutzung der garage und des gartens…
diese mündlichen zusagen kann man ja mit sofortiger wirkung entziehen.
oder kommt dann wieder eine sozialkiste von wegen auf dreckiger wäsche sitzen gelassen?
So könnte man vielleicht überzeugen, vielleicht doch die Vereinbarungen einzuhalten… )
Viel Glück.