Wohnung gekauft: 130m² - Garten laut LBO "Nicht zum Begehen bestimmte Fläche"?

Hallo zusammen,

wir haben ein Wohnung gekauft mit einem größeren Garten.
Dieser Garten ist auf einer Tiefgarage angelegt:

Nun war für mich das Problem initial, dass der Zaun nicht der LBO Norm entspricht, da der horizontale Abstand bei einer Seitenmontage nicht eingehalten wurde..
Daher habe ich mich ans Baurechtsamt gewandt, die mir heute aber gesagt haben, dass der Garten nicht Umwehrungspflichtig sei, da es sich bei dem „Garten“ nicht um eine zum „Begehen bestimmte Fläche“ handelt.
Der Zaun könne daher nicht bemängelt werden, da der Bauträger nicht verpflichtet gewesen wäre den Zaun zu setzen.
Handelt sich bei unserem Garten um eine „begehbare Zwischenfläche“, die aber „keine Umwehrung besitzen muss, da sie ja nicht zum Begehen bestimmt ist.“

LBO hin oder her, was für nen Quatsch ist das? Es geht an der Mauer zwei Meter in die Tiefe und der Bauträger hätte da kein Zaun hinmachen müssen?
Gibt es da nicht irgendwelche Sicherheitsrichtlinien die eingehalten werden müssen, oder gibt es da neben LBO nichts an die sich ein Bauträger halten muss?

Hallo,

was die Dir mitteilen möchten, ist, dass Du da nicht gehen darfst, dass es kein Garten ist. Da keiner darauf gehen darf, kann auch keiner runterfallen. Von daher sehe ich den Rasen als kritisch, sollten vielleicht durch Steine oder ähnlich pflegeleichtes ersetzt werden.

Grüße

Ist die Fläche denn überhaupt als „Garten“ angegeben im Kaufvertrag?

Aha…

Nicht zum Begehen bestimmt heißt nicht, dass man „nicht drauf gehen darf“.

Laut baurechtsamt:

„Ihr Garten ist in Ihrem Fall begehbare Zwischenfläche. Die begehbare Zwischenfläche bedarf jedoch keiner Umwehrung, da sie rechtlich nicht zum Begehen bestimmt ist.“

Ja, habe eben nachgeschaut.

Laut Baurechtsamt:

„Ihr Garten ist in Ihrem Fall begehbare Zwischenfläche. Die begehbare Zwischenfläche bedarf jedoch keiner Umwehrung, da sie rechtlich nicht zum Begehen bestimmt ist.“

Für mich mal wieder rechtlicher Unfug, den niemand nachvollziehen kann.
Genaugenommen hätte der Bauträger den Zaun einfach weglassen können. Zwar hat er einen hingebaut, entspricht aber wie gesagt nicht den LBO Richtlinien. So passe ich mit meinen Schuh bis zum Oberschenkel durch. Unser Kind, wenn es mal laufen kann steckt dann mit dem Bauch fest, wenn es mit Beinen voraus reintritt.

Dies kann ich aber nicht anfechten, da der Zaun nicht hätte gebaut werden müssen.
Kopf schüttel…geht ja auch nur 2m im die Tiefe.

Hallo!

Warum kann man nicht mal das ganze Objekt sehen mit der ganzen Rasenfläche ?
Das kann nicht in voller Größe „Garten“ und damit nutzbar sein.

ist etwa eine kleine Fläche einer Terrasse direkt an Fenstertür abgetrennt vom Tiefgaragendach ?

obwohl es mich schon interessieren würde, wer dort Rasen mäht, denn so sieht es doch aus, nicht wie ein pflegeleichtes/pflegefreies Gründach !

Zugängig heißt nicht zwingend, es darf betreten werden oder noch weitreichender genutzt werden.
Auch ein Flachdach einer Garage mit Grasdach kann man betreten, trotzdem braucht es keine Umwehrung und die Nutzung etwa als Dachgarten ist noch unzulässig.

Bei echter Nutzfläche mit freiem Zugang( und nicht nur eingeschränkter Personenkreis) bräuchte es wegen der Absturzhöhe von 2 Meter zwingend eine 90 cm hohe Umwehrung und dann auch so, dass man nicht im Spalt Dachrand/Geländer durchfallen kann.

Mfg
duck313

Es sind ca 130m² und ist unser Privatgarten und ist nicht öffentlich zugänglich.
Der Garten war Teil des Kaufvertrages.

Danke für die Bilder und Grundriss !

Ich sehe das jetzt doch anders. Die Fläche ist von der Art her so nutzbar das man wegen der Verkehrssicherungspflicht eine Absturzsicherung braucht. Es geht m.E. nicht anders.
Man muss doch damit rechnen, Kinder rennen auch von der nicht abgetrennten Terrasse auf die Rasenfläche und gelangen zum Dachrand.
das geht auf keinen Fall so.
Die Verkehrssicherungspflicht hast m.E. nach Du als Eigentümer, auch dein Nachbar auf der anderen Hausseite. Es sind ja 2 Terrassen auf die gleiche Dachfläche führend.

Mich wundert die Aussage des Bauamtes. Und der Bauträger. Warum ist zum Nachbarn hin ein wohl 2 m hoher Zaun ? Als Absturzsicherung überdimensioniert, eher als Ballschutzzaun anzusehen.

Und was ist mit dem Dachrand im Osten, da ist kein Zaun und wie hoch ist es dort ? niedriger weil Tiefgarage da im Hang liegt ?

Und wie kommt eigentlich die Feuerwehr auf deine Terrassenseite mit ihrer tragbaren Steckleiter ? Der rechte Nachbar hat doch zur Straße hin auch einen Zaun ?

Was kann man machen um den gefährlichen Spalt am Zaun zu schließen ?
Wer das veranlasst bzw. bezahlt lasse ich mal dahingestellt.

Die Attika vor dem Zaun (das Mäuerchen) hat eine Metallabdeckung ? Man könnte sich ein Blech entsprechend abkanten lassen und setzt es oben drauf und am Zaungitter führt es hoch. Da kann man es auch anschrauben.

MfG
duck313

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Zur Ostseite gehrt es vielleicht 30 cm in die Tiefe, daher ist da keine Umwehrung nötig.

Das Baurechtsamt hat bezüglich des Zauns so argumentiert, dass „Detailanforderungen“ nicht gestellt werden können, da nach LBO ein Umwehrung gar nicht erst notwendig gewesen wäre.

Der 180cm Hohe Zaun ist echt ein Witz, da habe ich nachggefragt, sind nur 150cm zulässig…aber man will es sich ja auch nicht mit dem Nachar gleich verscherzen…wurde aber von Eigentümer selbst hingestellt…ohne Genehmigung.

6000€ der Abschlussrate habe ich erstmal einbehalten. Aber da ich mich nicht mehr auf die LBO beziehen kann, sehe ich wenige Chancen, dass mir der Bauträger den Mangel behebt, oder mir den Rest der Rate überlässt.

Werde ich wohl selber dafür aufkommen müssen.
Haben Nachwuchs bekommen. Bevor dieser Laufen kann lege ich evtl. Terrassenplatten auf die Mauer und nutze es als Sitzgelegenheit oder um Pflanzenkübel draufzustellen.

du verwechselst ‚begehbar‘ mit ‚zum begehen bestimmt‘. ein flachdach ist auch begehbar. und trotzdem braucht man dort keinen zaun.

abgesehen davon: warum genau soll der vorbesitzer nun plötzlich den zaun zu ändern haben? steht das so im vertrag? oder wurde die beschaffenheit des zauns verheimlicht?

dass ihr nachwuchs habt und die fläche anders nutzen wollt als vorgesehen ist allein euer problem. niemand zwingt euch, diesen zaun zu ändern - ihr könnten schließlich auch einen zaun an der terasse anbringen.

Nein, der Unterschied ist mir schon klar.

Es gibt keinen Vorbesitzer, es handelt sich um einen Neubau.
Der Zaun wurde uns einfach ohne Absprache vom Bauträger hingesetzt.
Wir sind eben recht verärgert, dass man das nicht mit uns abgesprochen hat, Aussehen, Höhe und eben vorallem Platzierung.
Hätte man den Zaun 10 cm tiefer montiert, hätte man immer noch die vorgegebene 80cm in der Höhe gehabt, aber nicht mehr den sehr großen Spalt zwischen Zaun und Mauer.

Uns wurde die Immobilie mit 130m² Garten (steht so um Kaufvertrag) verkauft. Für mich ist ein Garten eine Fläche, die begehbar ist…rechtlich gesehen ist diese aber anscheinend nicht dazu „bestimmt“.

Uns geht es nu darum, ob wir eine Chance haben den Bauträger aufzufordern den Zaun zu korrigieren.
Aber auch wenn der Zaun nicht der LBO entspricht, scheinen wir keine Chance zu haben, da laut LBO ein Zaun hätte gar nicht vom Bauträger gesetzt werden müssen..auch wenn es 2m in die Tiefe geht.

und steine kann man -anders als rasen - nicht begehen?

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Das Ganze ist ja schon etwas irr. Da kauft man ein Haus oder in dem Fall eine Wohnung, darf aber den Garten, zu dem vielleicht noch eine Tür führt, nicht begehen. Was kommt denn dann noch als nächstes, eine Einfahrt, die man nicht befahren darf?
Wer läßt sich denn sowas bitte einfallen?

Doch begehen dürfen wir ihn schon. Aber rechtlich ist dieser nicht zum „Begehen bestimmt“, daher ist der Bauträger nicht verpflichtet eine Umwehrung zu setzen. Ist also mehr ein „Betreten auf eigene Gefahr“

Aber ja, als Käufer kommt man sich da echt ein wenig veräppelt vor und diese Regelung ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar…wie so vieles in unseren Gesetzbüchern und Verordnungen.