Wohnung gekündigt/Makler untätig/Nachmieter?

Hallo,
Person A hat ein 1-Zimmer-Appartement im Oktober zum 31.01.2011
(3 Monate Kündigungsfrist) gekündigt. Es liegt in einer großen
Stadt mit vielen Studenten - und ergo auch vielen Wohnungssuchenden.
Das Appartement ist zum 15.11.2010 komplett geräumt worden und
dem Makler der Zweitschlüssel für Besichtigungen überreicht worden.

Nun kommt dieser Makler „nicht in die Gänge“. Er inserierte nicht
und es tat sich nichts - OBWOHL nachweislich Wohnungsnot für kleine
Wohnungen in dieser Studi-Stadt besteht. A hat ihn aufgefordert doch
vllt. mal zu inserieren oder die Wohnung ins Internet auf einschlägige Portale zu stellen, damit sich auch Mieter melden könnten.
A kontrollierte dies auch und es passierte wieder nichts.
Nach 2 Wochen und nochmaligen Telefonaten
stand die Wohnung dann endlich auf der Site des Maklers, jedoch OHNE BILDER.
Leider ist der Makler irgendwie nicht aktiv.

A hat ihm mitgeteilt, dass A selber etliche Nachmieter beibringen
könne. Dies lehnte der Makler aber ab, er suche selber.
Die Wohnung kostet A 355 EURO/mtl.
Kann man den unmotivierten Makler irgendwie „aktivieren“ - gibt
es evtl. irgendwelche (vll. auch rechtliche) Möglichkeiten, gibts
da was z. B. in der Richtung „Untätigkeit“ oder so, es hat immerhin
sehr lange gedauert bis die Wohnung wenigstens mal auf der Homepage
von dem stand? O. k. er wird sich denken, hier bekomme ich ohne
viel Aufwand meine sichere Miete, was soll ich mich also beeilen…

Könnte A die Wohnung bis zum 31.01.2011 unter- oder zwischenvermieten
einfach so?

Es ist irgendwie ärgerlich soviel Geld zahlen zu müssen wenn keiner
in dieser Wohnung wohnt und momentan bei der Kälte muss die
Wohnung ja auch noch geheizt werden.

Bitte keine Antworten mit: Tja - hätte man vorher kündigen müssen, der Makler ist im Recht- usw.
Die Kündigung ergab sich eben plötzlicher.

Wäre wirklich dankbar für Antworten.

Grüße
Marie

Hallo Marie,
mangels Kenntnis der Vereinbarungen im Maklervertrag erkenne ich hier keine grobe Pflichtverletzung des Maklers. Er hat - vermutlich - eine bestimmte Frist, die Wohnung zu vermitteln, bevor der Vertrag kündbar ist - wie schnell und aktiv er werden soll, hätte eben vereinbart werden müssen.
Wenn vereinbart ist, dass die Provision auch dann fällig ist, wenn anderweitig vermietet wird, bleibt nur Zähneknirschen und besser beim nächten Maklervertrag zu sein
findet
imager

Hallo,
danke für Deine Antwort.

Er hat -

vermutlich - eine bestimmte Frist, die Wohnung zu vermitteln,
bevor der Vertrag kündbar ist - wie schnell und aktiv er
werden soll, hätte eben vereinbart werden müssen.

Der Makler ist NICHT von mir beauftragt worden, sondern vom
Wohnungseigentümer/dessen Verwalter.

Wenn vereinbart ist, dass die Provision auch dann fällig ist,
wenn anderweitig vermietet wird, bleibt nur Zähneknirschen und
besser beim nächten Maklervertrag zu sein

Ja - wie gesagt, wir sind NICHT der Auftraggeber, wir sind nur
der derzeitig -zähneknirschende- Mieter…

Grüße
Marie

Hallo.

Ich würde nachsehen, ob die Wohnung nicht bereits vermietet oder bewohnt wird. Zwar wird sich weder der Vermieter noch der Makler momentan gross ins Zeug legen (Miete wird ja sowieso bezahlt), aber es kann durchaus sein, dass momentan in der Wohnung bereits irgend jemand untergebracht ist.

Ich würde mir auf alle Fälle den Schlüssel herausgeben lassen und die Wohnung bis Mietende Ende Januar behalten. Dann entweder die Zustimmung zur Untervermietung einholen oder die Wohnung für sich selbst oder die Familie nutzen.