Wohnung gekündigt - Schwierigkeiten mit Vermieter!

Hallo,

In einer Betreuungssache im Rahmen der Wohnungsangelegenheiten stellen sich nach der Kündigung der Wohnung folgende Probleme (Betreuter ist im Heim und nicht mehr in der Lage selbst Stellung zu nehmen):

  1. Der Vermieter akzeptiert zum einen die Kündigung nicht, obwohl sie ihm rechtzeitig zugegangen ist (er behauptet, sein Briefkastenschlüssel sei abgebrochen, daher hätte er die Kündigung zu spät erhalten). Selbst ein Anwaltsschreiben interessiert ihn nicht.

  2. Es gibt keinen richtigen Mietvertrag, nur einen Zusatz von 1992, bei dem es diese starren Klauseln gibt, die laut Mieterschutzverein nicht gültig sind. Die Wohnung ist somit nur besenrein zu übergeben. Auch das akzeptiert der Vermieter nicht, er will die Wohnung für über 5000€ auf Kosten meines Betreuten renovieren lassen. Die Familie hatte sich jedoch immer an die Fristen für die Renovierung gehalten, bis auf die letzten 4 Jahre, da mein Betreuter sehr erkrankt und mittlerweile auch geschieden ist und nicht mehr in der Lage war, diese Arbeiten auszuführen.

  3. Eine Zimmertür (40Jahre alt!!!) war von den Vormietern mit Aufklebern bestückt worden. Der damalige Vermieter versprach, die Tür zu ersetzen, was jedoch nie passierte. Die Familie hatte somit versucht die Aufkleber zu entfernen, leider sind noch immer Klebstoffrückstände sichtbar. Der Vermieter will jetzt die Tür auf Kosten meines Betreuten ersetzen lassen, obwohl dieser Mangel ihm schon immer bekannt war. Ist das zulässig?

  4. Bei Einzug soll ein Sicherheitsschloss an der Wohnungstür gewesen sein, das kompatibel mit dem Hauseingangstürschloss sei. Die Exfrau meines Betreuten konnte mir nur sagen, dass das Schloss schon mehrfach, auch vom Vermieter selbst, getauscht wurde. Der Vermieter will nun den Ausgangszustand des Schlosses von vor 30 Jahren haben.

Sind diese Forderungen zulässig?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß, JaKa1004

Hallo,

In einer Betreuungssache im Rahmen der Wohnungsangelegenheiten
stellen sich nach der Kündigung der Wohnung folgende Probleme
(Betreuter ist im Heim und nicht mehr in der Lage selbst
Stellung zu nehmen):

  1. Der Vermieter akzeptiert zum einen die Kündigung nicht,
    obwohl sie ihm rechtzeitig zugegangen ist (er behauptet, sein
    Briefkastenschlüssel sei abgebrochen, daher hätte er die
    Kündigung zu spät erhalten). Selbst ein Anwaltsschreiben
    interessiert ihn nicht.

*** Wenn schon ein Anwalt eingeschaltet wurde, der sicherlich die Angelegenheit kompetenter bewerten kann als wir hier im Forum, wo ist zu 1) die Frage?

  1. Es gibt keinen richtigen Mietvertrag, nur einen Zusatz von
    1992, bei dem es diese starren Klauseln gibt, die laut
    Mieterschutzverein nicht gültig sind.

***Schön dass neben einen Anwalt auch der Mieterschutzverein bereits involviert ist; was soll man verstehen unter „keinen richtigen Mietvertrag“??
Was sind das für starre Klauseln? Renovierungspflichten?

Die Wohnung ist somit

nur besenrein zu übergeben. Auch das akzeptiert der Vermieter
nicht, er will die Wohnung für über 5000€ auf Kosten meines
Betreuten renovieren lassen. Die Familie hatte sich jedoch
immer an die Fristen für die Renovierung gehalten, bis auf die
letzten 4 Jahre, da mein Betreuter sehr erkrankt und
mittlerweile auch geschieden ist und nicht mehr in der Lage
war, diese Arbeiten auszuführen.

***Die Renovierungspflichten ergeben sich nicht mehr aufgrund vorgegebener fester Zeiten (Urteil des BGH) sondern aufgrund des Zustandes der Wohnung, wobei 5.000 € wohl ohne Kostenvoranschlag behauptet wird; da der ehem. Mieter nunmehr in einem Heim sich befindet, wer könnte denn außer ihm evtl. Renovierungspflichten übernehmen?

  1. Eine Zimmertür (40Jahre alt!!!) war von den Vormietern mit
    Aufklebern bestückt worden. Der damalige Vermieter versprach,
    die Tür zu ersetzen, was jedoch nie passierte. Die Familie
    hatte somit versucht die Aufkleber zu entfernen, leider sind
    noch immer Klebstoffrückstände sichtbar. Der Vermieter will
    jetzt die Tür auf Kosten meines Betreuten ersetzen lassen,
    obwohl dieser Mangel ihm schon immer bekannt war. Ist das
    zulässig?

***Nein, natürlich keine neue Tür !

  1. Bei Einzug soll ein Sicherheitsschloss an der Wohnungstür
    gewesen sein, das kompatibel mit dem Hauseingangstürschloss
    sei. Die Exfrau meines Betreuten konnte mir nur sagen, dass
    das Schloss schon mehrfach, auch vom Vermieter selbst,
    getauscht wurde. Der Vermieter will nun den Ausgangszustand
    des Schlosses von vor 30 Jahren haben.

***Nein, natürlich auch nicht.

(Vielleicht sollte man den Vermieter andeuten, dass der ehem. Mieter nunmehr in einem Heim sich befindet und keine finanziellen Mittel vorhanden sind,die Ansprüche zu befriedigen; da kommt ein kluger Vermieter vielleicht auf die Idee, keinen Rechtsstreit zu provozieren, wo er dann wo moglich die Kosten des Beklagten auch noch übernehmen müsste:wink: )

si

Gruß, JaKa1004

Schon wieder Antwort auf FAQ 1129
Liebe Seni,

nicht nur deuten deine Fragen an den UP auf deine Unkenntnis, sondern du antwortest schon wieder einem User der die Vorschaltseite nicht gelesen hat. Lass das doch einfach mal sein! Es hilft doch nicht den Postern die Bedeutung der FAQ nahezubringen, wenn sie doch Antworten erhalten (auch wenn sie so wenig hilfreich sind).

Auch Betreuer die hier Rechtsfragen stellen, müssen sich an die FAQ halten.

An den Betreuer: Dies ist auch ein Hinweis für dich. Du könntest (richtige) Antworten erhalten, wenn du dir die Vorschaltseite und die FAQ 1129 noch mal gründlich durchliest.

Gruß
Nita

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