Hallo,
In einer Betreuungssache im Rahmen der Wohnungsangelegenheiten stellen sich nach der Kündigung der Wohnung folgende Probleme (Betreuter ist im Heim und nicht mehr in der Lage selbst Stellung zu nehmen):
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Der Vermieter akzeptiert zum einen die Kündigung nicht, obwohl sie ihm rechtzeitig zugegangen ist (er behauptet, sein Briefkastenschlüssel sei abgebrochen, daher hätte er die Kündigung zu spät erhalten). Selbst ein Anwaltsschreiben interessiert ihn nicht.
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Es gibt keinen richtigen Mietvertrag, nur einen Zusatz von 1992, bei dem es diese starren Klauseln gibt, die laut Mieterschutzverein nicht gültig sind. Die Wohnung ist somit nur besenrein zu übergeben. Auch das akzeptiert der Vermieter nicht, er will die Wohnung für über 5000€ auf Kosten meines Betreuten renovieren lassen. Die Familie hatte sich jedoch immer an die Fristen für die Renovierung gehalten, bis auf die letzten 4 Jahre, da mein Betreuter sehr erkrankt und mittlerweile auch geschieden ist und nicht mehr in der Lage war, diese Arbeiten auszuführen.
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Eine Zimmertür (40Jahre alt!!!) war von den Vormietern mit Aufklebern bestückt worden. Der damalige Vermieter versprach, die Tür zu ersetzen, was jedoch nie passierte. Die Familie hatte somit versucht die Aufkleber zu entfernen, leider sind noch immer Klebstoffrückstände sichtbar. Der Vermieter will jetzt die Tür auf Kosten meines Betreuten ersetzen lassen, obwohl dieser Mangel ihm schon immer bekannt war. Ist das zulässig?
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Bei Einzug soll ein Sicherheitsschloss an der Wohnungstür gewesen sein, das kompatibel mit dem Hauseingangstürschloss sei. Die Exfrau meines Betreuten konnte mir nur sagen, dass das Schloss schon mehrfach, auch vom Vermieter selbst, getauscht wurde. Der Vermieter will nun den Ausgangszustand des Schlosses von vor 30 Jahren haben.
Sind diese Forderungen zulässig?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß, JaKa1004