Wohnung gekündigt bei 5 Personen

Hallo.
Problem hoch 10.
Der Fall: Meine Frau, mit 3 Kindern ist aus ihrer Wohnung wegen Todesfall des Ex-Mannes rausgeflogen. Ich habe erstmal alle 4 bei mir aufgenommen.
Ich selbst habe nur 2 Zimmer, 33qm.
Nun bin ich selbst gekündigt wurden vom Vermieter.
Zusammenziehen steht außer Frage, das wollen wir, bzw machen wir ja derzeit schon.
Wie bekommt man eine Wohnung zusammen, da ich negative schufa habe, UND wie wir heute erfahren haben meine Frau auch, da der verstorbene EX-Mann sie mit auf dem Mietvertrag gesetzt hat, auch negative Schufa hat.
ARGE kann uns da wenig weiterhelfen.

DRINGEND, schwieriger Fall
Möchte vermeiden eine Räumungsklage

Hallo,

ich habe allergrößtes Verständnis dafür dass Ihr 5 glaubt, dass Eure Welt über Euch zusammenbricht. Ich bin mir auch bewusst, dass man in solch dramatischen Situationen kaum die Ruhe findet, um seine Gedanken auf eine Aufgabe zu konzentrieren. Aber so, wie Du Eure Probleme jetzt schilderst, ist es nur schwer möglich, die Gesamtsituation zu überschauen und praktische, hilfreiche Antworten geben zu können. Da sich die Probleme ohnehin nicht heute, nicht in der nächsten Stunde lösen lassen, magst Du vielleicht allen Mut zusammen nehmen und die Lage etwas ausführlicher schildern.

Wann wurde Deiner Frau die Wohnung gekündigt, zu welchem Termin und mit welcher Begründung?
Wann wurde Dir die Wohnung gekündigt, mit welchem Termin und mit welcher Begründung?
Seid Ihr Euch beide wegen der SCHUFA sicher? Habt Ihr eine Abfrage gemacht?
Wie ist das zu verstehen „der Ex-Mann sie mit auf den Mietvertrag gesetzt hat“ hat sie den Mietvertrag mit unterschrieben?
Wann ist der Ex-Mann verstorben? Kommen da als Erbe weitere Schulden auf sie und die Kinder zu?
Seid Ihr im Mieterschutzbund? Ja, der kostet Geld. Aber der kennt sich mit Mietrecht, Konsequenzen und Möglichkeiten richtig gut aus.

Grüße
Pierre

Hallo,
leider sind das etwas wenig Informationen.
Erste Frage: warum wurde Euch gekündigt, also sowohl Dir als auch Deiner Freundin?
Die Kündigung eines Mieters darf nur erfolgen, wenn er entweder keine Miete gezahlt hat oder aus Eigenbedarf.
Zweitens: wo wohnt Ihr denn, in welchem Ort?
In unserer Ecke, Kreis Wesermarsch, gibt es z.B. eine Wohnungsbaugesellschaft, die hat jede Menge Wohnungen frei und fragt nicht nach der Schufa.
Also, mal bei solchen Wohnungsbaugesellschaften nachfragen.
Außerdem gibt es immer noch private Vermieter, die nicht nach der Schufa fragen. Die wollen dann halt einen Verdienstnachweis.

Nein, sie sind nur wirr und völlig unverständlich.

„Meine Frau“, „Ex-Mann“ „rausgeflogen“ „gekündigt“ usw.

versteht kein Mensch, weil es nicht passt und so nicht stimmen kann.

Hallo,

um das ganze zunächst einmal zu unterteilen:

Es handelt sich um zwei Fälle:

a) Frau Wohnung Ex-Mann

b) Eigene Wohnung zu klein

Im Falle zu b) hat der Vermieter völlig zu Recht und auch gesetzeskonform die Kündigung ausgesprochen, da die Wohnung definitiv mit 33 Qm zu klein für 5 Personen ist.

Der Fehler ist bereits bei a) passiert.

„Rausfliegen“ kann man in D aus keiner Wohnung ohne einen Richterlichen Beschluß.

Daher muss man sich diesem Fall widmen und das am besten mit Hilfe der zuständigen Behörde.
Je nach Bundesland nennt sich diese
-Wohnungsamt
-Amt für Wohnungswesen usw.
Das erfährt man bei der Stadtverwaltung , aber auch die ARGE kennt diese Behörde.

Genau an diese Behörde sollte man sich wenden

Hallo,

ob das alles Rechtens ist, weiß ich nicht, kenne ich mich leider auch nicht aus, aber das können hier sicherlich andere.

Ich finde man sollte neben dem Klären der rechtlichen Situation, schon mal anfangen eine neue Wohnung für alle zu suchen. Wenn das Einkommen klein ist, auf jeden fall einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Dann Baugenossenschaften des Wohnortes und Umgebung aufsuchen.

Helfen können auch gemeinnützige Einrichtungen: Kirche, Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt…

Grüße