Guten Tag,
A und B haben sich damals eine Eigentumswohnung zusammen gekauft. Nun trennen sich beide. A geht seit mehreren Monaten nicht arbeiten (hat keine Lust) und B arbeitet halbtags (also auch nur halber Lohn). B möchte die Wohnung nicht allein übernehmen und A kann es nicht, weil A kein Einkommen hat. Verkaufen will A aber auch nicht, da A günstiger nirgendwo wohnen kann. Es gibt nur noch Stress deswegen und A rafft gar nichts. A denkt, dass B sowieso nicht auszieht, da B mit einem kleinen Lohn keine Mietwohnung und die bestehende Eigentumswohnung bezahlen kann, also wird B (laut Aussage von A) Probleme bekommen. Aber es muss doch eine Lösung geben, ohne das B weiter vor die Hunde geht. B ist verzweifelt und hat Angst vor Zwangsversteigerung, da das immer einen bösen Rattenschwanz mit sich zieht und man sich dadurch das Leben verbauen kann. Wo kann B sich hinwenden?
übernehmen und A kann es nicht, weil A kein Einkommen hat.
Verkaufen will A aber auch nicht,
Da wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben.
verbauen kann. Wo kann B sich hinwenden?
Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft ist der einzige Weg aus der Situation, wenn A mit einem freihändigen Verkauf nicht einverstanden ist.
Moin,
und A kann es nicht, weil A kein Einkommen hat.
Verkaufen will A aber auch nicht,
spätestens wenn die Raten nicht mehr (vollständig) gezahlt werden, wird die Bank sich melden und ein Verfahren zur Zwangsversteigerung einleiten.
Gandalf
Das ist natürlich ein großes Problem -
frage : wie ist es eingetragen ? hat jeder die Hälfte
und sind Sie bereits geschieden ?
es gibt u.a. investoren die speziell Anteile aus Erbstreitigkeiten oder Ehestreitigkeiten kaufen -
da bekommt man zwar etwas weniger als die Hälfte aber kann dann ausziehen und gegen den anderen wird dann notfalls die zwangsvollstreckung auf seine Hälfte durchgeführt.
mfg Seenixe
kisstoyou @ gmx . de