Wohnung geschenkt - neue Wohnung kaufen

Hallo zusammen !

Ich bin in den letzten Monaten oft auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass ich in meinen Spezialbereichen auch eine Hilfe sein kann.

Dieses Thema ist schon sehr viel disuktutiert worden, aber in diesem Fall liegt es wohl an den Details, dass es nur teilweise beantwortet werden kann.

Gesetzt den Fall, dass man im Zuge einer Schenkung eine Wohnung vor einigen Jahren erhalten hat und jetzt eine größere Wohnung benötigt. Die geschenkte Wohnung hat keinerlei Belastungen, jedoch die neue Wohnung sollte teilweise über einen Kredit finanziert werden.

Jetzt kann man darüber nachdenken, dass man die geschenkte Wohnung vermietet oder verkauft (ein ganz anderes Thema). Die Vermietung bringt natürlich Geld, wird aber als Einkommen versteuert. Der Kredit ist auf der neuen Wohnung und kann so ja nichts zur Steuerentlastung in Verbindung mit den Mieteinnnahmen beitragen.

Was kann man hier beachten, dass man beides geschickt verbinden kann ? Und muß man bei einem möglichen Verkauf der geschenkten Wohnung etwas wegen der Schenkungssteuer beachten, auch wenn die Schenkung schon vor 4 Jahren vollzogen wurde ?

Viele Grüße

Nico

Hallo Nico,

Ich würde folgenden Vorschlag überlegen:
Auch auf unbeliehene Wohnungen kann man Kredite aufnehmen. M.a.W, die Eigentümer könnten auf die alte kleine Wohnung einen Kredit aufnehmen, und die dafür anfallenden Darlehenszinsen dann mit den Einkünften aus Vermietung verrechnen. Der aufgenommene Kredit könnte die Eigenkapitalbasis für die neue, größere Wohnung bilden.

Aber Achtung:

  1. ich bin kein Steuerberater und berichte nur aus meiner Lebenserfahrung, Gesetze können sich ändern, besonders Steuergesetze.
  2. Wenn die Eigentümer keinen mieter für die kleine Wohnung haben, sind die Kapitaldienste für beide Wohnungen voll von den Eigentümern zu erbringen.

Gruß
Burkh

Also, Darlehenszinsen sind nur steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie in Zusammenhang mit Aufwendungen angefallen sind, die ihrerseits steuerlich berücksichtigt werden können, also z. B. Anschaffungskosten für eine vermietete Wohnung.

Je nach persönlichen Verhältnissen (die hier nicht bekannt sind) wäre ggf. folgende Überlegung denkbar. Ehe- /Lebenspartner A gehört die geschenkte Wohnung, in der er bisher mit seinem Partner gemeinsam gelebt hat. Er verkauft diese Wohnung nun an den Partner B, der den Erwerb mit Kredit finanziert und die Wohnung anschließend vermietet.

Ergebnis: Partner A hat Kohle, um davon die neue Wohnung zu finanzieren und Partner B hat steuerrelevante Darlehensschulden…

Aber wie gesagt: Ob man da so macht, hängt natürlich von den persönlichen Verhältnissen ab. Denn in meinem Fall hat nur der B die Mieteinnahmen. A geht in sofern leer aus.

Die Frage mit der Schenkungsteuer hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden.

Klaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Aber Achtung:

  1. ich bin kein Steuerberater

jep

und berichte nur aus meiner
Lebenserfahrung, Gesetze können sich ändern, besonders
Steuergesetze.

auch ohne diese Schwierigkeiten ist dein Ratschlag schlicht falsch

Ich würde folgenden Vorschlag überlegen:
Auch auf unbeliehene Wohnungen kann man Kredite aufnehmen.

richtig

M.a.W, die Eigentümer könnten auf die alte kleine Wohnung
einen Kredit aufnehmen, und die dafür anfallenden
Darlehenszinsen dann mit den Einkünften aus Vermietung
verrechnen.

nein sicher nicht, da kein Zusammenhang mit der Vermietung besteht. Das lässt sich nicht irgendwie gestalten, dass das klappen würde.

Der aufgenommene Kredit könnte die
Eigenkapitalbasis für die neue, größere Wohnung bilden.

stimmt, aber ein steuerlicher Effekt ist nicht erreichbar

Schöne Grüße
C.

Hallo Klaus,
wie ich es verstehe, geht es hier um einen Sachverhalt, der steuerlich anerkannt werden soll.
Bei deiner Gestaltung erkenne ich den nichtsteuerlichen Grund für die Veräußerung von A an B nicht.
Es grüßt
Berta

Je nach persönlichen Verhältnissen (die hier nicht bekannt
sind) wäre ggf. folgende Überlegung denkbar. Ehe-
/Lebenspartner A gehört die geschenkte Wohnung, in der er
bisher mit seinem Partner gemeinsam gelebt hat. Er verkauft
diese Wohnung nun an den Partner B, der den Erwerb mit Kredit
finanziert und die Wohnung anschließend vermietet.

Ergebnis: Partner A hat Kohle, um davon die neue Wohnung zu
finanzieren und Partner B hat steuerrelevante
Darlehensschulden…

Aber wie gesagt: Ob man da so macht, hängt natürlich von den
persönlichen Verhältnissen ab. Denn in meinem Fall hat nur der
B die Mieteinnahmen. A geht in sofern leer aus.

Die Frage mit der Schenkungsteuer hab ich ehrlich gesagt nicht
verstanden.

Klaus