Ich beziehe HartvIV. Meine Wohnung ist 55 € teurer als das Amt bezahlt. Jetzt kann ich eine Wohnung bekommen, die zwar billiger ist, aber 11 qm größer als mir zusteht. Muß das Amt die Kosten anteilig übernehmen, wenn ich die Kosten für die Mehr-qm übernehme?
Hallo Birgit, aus Deiner Anfrage geht nicht hervor, was Du eigentlich willst. In Deiner alten Wohnung bleiben oder in die billigere, aber größere Wohnung wechseln?
Grundsätzlich gilt: Das Amt muß Dich erstmal schriftlich auffordern die Wohnkosten zu senken. Dann hast Du 1/2 Jahr Zeit, Dir eine neue Wohnung zu suchen.
Wenn Du jetzt eine neue Wohnung mit niedrigeren Kosten gefunden hast, legst Du dem Amt den Mietvertrag vor und lässt Dir schriftlich zusichern, dass sie die Kosten übernehmen (auch den Umzug, wenn sie Dich zum Umzug gezwungen haben).
Du darfst nur mit deren Genehmigung umziehen.
Ich hoffe Dir erstmal geholfen zu haben. Wenn Du noch Fragen hast, schick mir eine Mail, ich versuche Dir zu antworten.
Liebe Grüße
Winnie
Du musst dir eh die Zusicherung der Arge holen! Wenn du die Zusicherung bekommst ist die Sache schon geritzt! Wenn du zum Umzug aufgefordert wurdest weil die Wohnung zu teuer ist hast du auch einen Umzugsgrund, sonst könnten die dir das ablehnen! Wenn bei deinem Jobcenter nach Kosten gegangen wird und die Kosten der Wohnung immer noch über der Höchstgrenze liegen, dann können die dir die Zustimmung ebenfalls verweigern!