Wohnung hellhörig - Maklerprovision

Hallo,

wenn man eine Wohnung über einen Makler vermittelt bekommt und diese wirklich unzumutbar laut und hellörig ist kann man dann auf den Malker zugehen und zB verlangen dass er einem eine neue Wohnung vermittelt?

Danke Groby

klar kann man das. Aber bekommen wird man nichts.
Der VM ist der Vertragspartner.

vnA

Hallo!

wenn man eine Wohnung über einen Makler vermittelt bekommt und
diese wirklich unzumutbar laut und hellörig ist kann man dann
auf den Malker zugehen und zB verlangen dass er einem eine
neue Wohnung vermittelt?

Nein. Der Makler hat einen nicht gezwungen, die Wohnung zu mieten, er hat sie nur vermittelt.

Gruß,
Max

versteckter Mangel?
Hallo,

handelt es sich bei der Hellhörigkeit der Wohnung nicht um einen versteckten Mangel? Ok, eine laute Hauptverkehrsstraße vor der Tür sieht man gleich - aber dass die Wände dünn sind, bekommt man nicht mit, wenn die Nachbarn gerade keinen Ton von sich geben, weil sie vielleicht gerade gar nicht da sind.

Schöne Grüße

Petra

Das möchte ich auch gerne wissen…

Denn hier war es so, dass dem Makler mitgeteilt wurde man suche eine ruhige Wohnung…

Jetzt hört man aber jedes Wort der anderen, sogar wenn jemand nur duscht hört man es…und am schlimmsten ist die Feuertür zur Tiefgarage…dass diese laut zufällt und driekt unter Schlafzimmer ist und die Geräusche erst um 6 uhr morgens gehäuft auftreten, wie hätte man das bei der Besichtigung merken sollen?

Hallo,

handelt es sich bei der Hellhörigkeit der Wohnung nicht um
einen versteckten Mangel?

Aber mE kein versteckter Mangel des VERMITTLUNGSvertrages, sondern des MIETvertrages. Und den hat der Mieter nicht mit dem Makler, sondern mit dem Vermieter geschlossen.

Gruß,
Max

Hallo!

Denn hier war es so, dass dem Makler mitgeteilt wurde man
suche eine ruhige Wohnung…

Ich halte es dennoch für schwierig, denn letztendlich hat der Makler nur einen Vorschlag gemacht - möglicherweise sogar in der Überzeugung, das Kriterium „ruhig“ erfüllt zu haben, z.B. durch eine Lage abseits der Hauptverkehrsstraßen. Die Fehlentscheidung hat dann letztenedlich der Mieter getroffen. Man stelle sich einfach mal vor, der Makler hätte mehrere Vorschläge gemacht, unter denen der Mieter eine ausgewählt hat. Wäre dann der Makler für die Entscheidung verantwortlich? Und wenn nein: Warum bei einer Wohnung?

Hinzu kommt, ob „ruhig“ wirklich rechtlich wirksamer Bestandteil des Maklervertrages war. Und drittens, wie bei allen juristischen Fragen, die Beweisbarkeit. :smile:

Ich bin kein Jurist und lasse mich gerne belehren, aber ich hätte bei dieser Konstellation starke Zweifel.

Gruß´,
Max

Jetzt hört man aber jedes Wort der anderen, sogar wenn jemand
nur duscht hört man es…und am schlimmsten ist die Feuertür
zur Tiefgarage…dass diese laut zufällt und driekt unter
Schlafzimmer ist und die Geräusche erst um 6 uhr morgens
gehäuft auftreten, wie hätte man das bei der Besichtigung
merken sollen?

Hallo,

ein Makler übernimmt in der Regel nur eine Vermittlerpflicht und keine Tätigkeitspflicht.

Nur aus der Tätigkeitspflicht würde sich aber im geschilderten Fall eine Verletzung dieser Pflicht ableiten lassen können.

Außerdem weisen die meisten Makler in ihren Angeboten darauf hin, dass alle Informationen die sie über das Objekt haben, vom VM (Eigentümer) kommen und sie keine Haftung übernehmen.

Man müsste dem Makler schon nachweisen können, das er tatsächlich von der Hellhörigkeit einer Wohnung wusste und vorsätzlich und bewusst den potentiellen Mieter darüber in Unkenntnis gelassen hat, um die Wohnung zu vermittel.

Das dürfte in der Regel schwierig sein meiner Meinung nach.

Gruß
Nita

Hallo,

weiss hier jemand was genaueres?
Wie kann man sich nun dem Vermieter gegenüber verhalten?
Muss man 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?