Wohnung hier, Arbeit da - welches Finanzamt?

Hallo,

ist es nicht so (auch wenn man woanders wohnt als man arbeitet), dass das Finanzamt zuständig ist, wo man wohnt?
Angenommen die Steuern des AN würden an das Finanzamt abgeführt, wo dessen AG seinen Sitz hätte. Wäre das normal oder müsste der AG die Steuern nicht eher an das FA abführen, wo der AN seinen Wohnsitz hat?
Wo beantragt derjenige der also woanders wohnt als er arbeitet bspw.
den jährlichen Freibetrag, wohin meldet er bspw einen Nebenjob und
wohin die Steuererklärung?

Danke
Euch!

Hallo!

Bei Arbeitnehmern ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig.

Gruß

Jörg

danke für die Antwort, Schwede.

Ich hätte dazu noch eine kleine Frage:
Warum könnte dann ein AG die Steuer an das Finanzamt abführen, wo der Firmensitz des AG ist, statt zum Wohnortfinanzamt eines AN? Womit könnte so etwas zusammenhängen oder ist das einfach üblich, dass die Steuern immer an das Finanzamt abgeführt werden, wo der AG seinen Sitz hat? In wäre es in so einem Fall TROTZDEM so, dass für den AN das Wohnortfinanzamt zuständig ist?

Danke nochmal!

Für den Arbeitgeber ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig. Die Lohnsteuer wird also immer an das Finanzamt abgeführt, in dessen Bereich der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Davon losgelöst macht der Arbeitnehmer seine Einkommensteuererklärung immer(!) bei dem Finanzamt in dessen Bereich er wohnt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Gruß

derschwede77

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vielen lieben Dank, Schwede! owt
.