Hallo,
ist es nicht so (auch wenn man woanders wohnt als man arbeitet), dass das Finanzamt zuständig ist, wo man wohnt?
Angenommen die Steuern des AN würden an das Finanzamt abgeführt, wo dessen AG seinen Sitz hätte. Wäre das normal oder müsste der AG die Steuern nicht eher an das FA abführen, wo der AN seinen Wohnsitz hat?
Wo beantragt derjenige der also woanders wohnt als er arbeitet bspw.
den jährlichen Freibetrag, wohin meldet er bspw einen Nebenjob und
wohin die Steuererklärung?
Danke
Euch!