Wohnung im Haus der Schwiegermutter

Hallo,

Ich hatte ja schonmal wegen diesem Problem geschrieben.

Zur sachlage: Mein Mann wurde vom Lebensgefährten seiner Mutter zusammengeschlagen. Sie meint, er wäre Schuld.
Wir haben uns mittlerweile ein Häuschen gekauft, welches wir aber erst in ein paar Wochen beziehen können. Grauenhafte Situation.

Da wir viel ausgebaut haben in unserem alten Heim, wollte sie das ausbezahlen. Jetzt weiß sie davon nichts mehr und meint, sie könnte das alles kostenlos behalten und auch noch rückwirkend Miete für die letzten Jahre verlangen. Es gibt keinen Mietvertrag, sie meint sie macht noch einen.
Desweiteren will sie meinen mann enterben, wenn er die Anzeige gegen Ihren Freund nicht zurückzieht!!!

Heute wollte sie wieder zu irgenteinem Anwalt und sich irgent nen Beschluß holen, dass sie uns von heute uaf morgen rausschmeißen kann. (Wir haben ein 4 Monate altes Baby).

  1. Kann sie unser Zeug (Laminat, Paneele, Ständerwände) einfach so kostenlos behalten??

  2. rückwirkend einen Mietvertrag herzabern geht doch nicht oder?

  3. Rausschmeißen von heute auf morgen geht auch nicht oder?

Bitte meldet euch schnell, wir wissen bald nicht mehr weiter. Wir würden ja auch gerne sofort ausziehen, aber es geht leider noch nicht.

Gruß Juliane

Moin, Juliane,

  1. Kann sie unser Zeug (Laminat, Paneele, Ständerwände)
    einfach so kostenlos behalten??

das kann sie, wenn ihr die Sachen in der Wohnung lasst. Rausreißen wird euch aber nichts bringen, also müsst ihr auf Entschädigung klagen.

  1. rückwirkend einen Mietvertrag herzabern geht doch nicht
    oder?

natürlich geht das, aber was soll es bringen? Würdet ihr denn unterschreiben?

  1. Rausschmeißen von heute auf morgen geht auch nicht oder?

Bestimmt nicht. Räumungsklagen ziehen sich über Monate, manchmal über Jahre hin.

Geht zum Anwalt, das kostet nicht die Welt und kann viel Schaden verhüten. Enterbt wird dein Mann sowieso, das wäre aber auch nicht schlimmer als wenn die Mutter ihr restliches Vermögen mit ihrem Lover auf den Kopf haut.

Gruß Ralf

Hallo,

Zur sachlage: Mein Mann wurde vom Lebensgefährten seiner
Mutter zusammengeschlagen. Sie meint, er wäre Schuld.

da kann schuld sein wer lustig ist, zusammenschlagen geht trotzdem nicht.

Da wir viel ausgebaut haben in unserem alten Heim, wollte sie
das ausbezahlen. Jetzt weiß sie davon nichts mehr und meint,
sie könnte das alles kostenlos behalten

War sie nicht sogar schon bei der Polizei gewesen, die ihr das angeblich so bestätigt hatte?

und auch noch
rückwirkend Miete für die letzten Jahre verlangen. Es gibt
keinen Mietvertrag, sie meint sie macht noch einen.

Soll sie tun, unterschreiben müsst ihr nicht.

Desweiteren will sie meinen mann enterben, wenn er die Anzeige
gegen Ihren Freund nicht zurückzieht!!!

_§ 240 Nötigung (StGB)

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar._

Fällt also imho schon in den Bereich der Nötigung. Enterben geht so einfach ohnehin schon mal nicht. Es gibt Dinge wie Pflichtteil usw., allerdings frage ich mich auch wie viel das Erbe einer solchen Mutter wert ist, wenn sich eine Mutter so gegen ihr Kind stellt (und gegen ein 4 Monate altes Enkelkind!) würde ich auf eventuelles erbe ehrlich gesagt dankend verzichten. Bei mir wäre das also kein Druckmittel und das sollte es auch bei euch nicht sein.
Die Anzeige wird ohnehin mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt. Trotzdem darf man nicht Leuten, die schlagen dann auch noch die Genugtuung geben mit ein paar Drohungen aus der Sache rauszukommen.

Heute wollte sie wieder zu irgenteinem Anwalt und sich irgent
nen Beschluß holen, dass sie uns von heute uaf morgen
rausschmeißen kann. (Wir haben ein 4 Monate altes Baby).

Man darf euch nicht in die Obdachlosigkeit schicken. Notfalls geht zum Sozialamt und lasst euch die Wohnung vorrübergehend zuordnen, da euch sonst Obdachlosikeit droht.

  1. Kann sie unser Zeug (Laminat, Paneele, Ständerwände)
    einfach so kostenlos behalten??

Wenn es vorher nicht vereinbahrt war: Nein. Vielleicht habt ihr noch die Rechnungen, dann soll sie euch das Geld für das Material geben (die Arbeitskosten legt ihr gratis dazu, euer guter Wille zur Schlichtung dieser „dummen“ Geschichte) oder ihr reißt alles raus und nehmt es mit.

  1. rückwirkend einen Mietvertrag herzabern geht doch nicht
    oder?

Klar geht das, aber wenn eure Unterschrift nicht drunter ist ist er wertlos.

  1. Rausschmeißen von heute auf morgen geht auch nicht oder?

Viele Vermieter wären froh, wenn das so einfach ginge. Räumungsklagen ziehen sich nicht selten bis zu einem Jahr hin.

Bitte meldet euch schnell, wir wissen bald nicht mehr weiter.

Ich rate euch dringend zu einem Rechtsbeistand. Notfalls geht erstmal zum Amtsgericht und wendet euch an den rechtspfleger dort, der kann euch die rechtliche Lage ein bisschen erläutern und euch wahrscheinlich auch die richtigen und wichtigen Anlaufstellen für euch nennen. Die Auskunft des rechtspflegers ist meistens kostenlos (ich weiß nicht ob vielleicht sogar immer).

Liebe Grüße und starke Nerven wünscht euch
Sue