Hallo,im Okt13 hatte ich ne WBesichtigung, ganz in d Nähe d Arbeit. Die W war in einen schlechten Zustand. Die Verwalterin sagte mir, dass die Wohnung gerichtet wird. Damals rief sie den Vermieter an und sagte, ihm war zu machen ist. Am 01.01.2014 kam ich zur Schlüsselübergabe, es war nichts gemacht. Ich hatte die alte W gekündigt. Was machen? Ich hatte keine Wahl. Die alte W konnte ich bis zum 15.01.14 verlängern.Ich hab dem Vermieter und der Verwalterin d neuen Wohnung eine Frist gesetzt, bis 15. alles zu richten. Die Frist ist verstreichen, ohne Taten. Dann hieß es, dass d von mir aufgezählten Mängel so nicht stimmen. Alles ist gut. Ich soll natürlich ab 1.1.14 zahlen. Ich konnte erst mal über 3 Wochen die massiv verdreckte Wohnung putzen. Nach mehrmaligem Auffordern ist das Kellerabteil immer noch voll und vom ausgemachten Herdplattenaustausch will keiner mehr was wissen. Es hat ein dreckiger Chinese drin gewohnt, der mit Essen, Tierresten & Co Experimente gemacht hat, hat mich eine Nachbarin erzählt, sie ist froh, dass der weg ist. Ihr könnt es euch nicht vorstellen, wie das ausgesehen hat, ich habe säckeweise Müll weggetragen. Der war nämlich auch noch da. Ende Januar war jemand ohne Absprache in der Wohnung u hat d Versuch gestartet, d W zu streichen. Was soll ich machen? Ich will, dass da keiner reingeht, dass die Herdplatten ausgetauscht werden und dass das dreckige unzugängige Kellerabteil geöffnet und geräumt wird … Soll ich zum Rechtsanwalt gehen? Ich habe meinem Vermieter die Mängel am 04.01.14 per e-mail geschildert und vorgeschlagen, dass er alles bis zum 15. richten lässt. Nachdem das ignoriert wurde habe ich ihm geschrieben, dass ich die Mietzahlung für Januar auslassen werde. Die Miete für Feb 14 habe ich voll überwiesen.Die Kaution hab ich auch noch nicht überwiesen. Er hat dann geschrieben, dass er nicht versteht, was ich so plötzlich habe, was mir so einfällt. Ich soll ab 15.01.14 zahlen und dann sei alles gut. Als hätten sich die Mängel vom 01.01.14 bis 04.01.14 erst entwickelt!!!
Hallo!
Was will man erreichen ?
will man in die Wohnung überhaupt noch rein ?
Oder will man aus Vertrag raus ? Das sollte hier fristlos möglich sein.
Wenn wirksam vereinbart war, Wohnung wird noch hergerichtet(was genau,muss aber klar gewesen sein!) und es ist am Einzugstag nicht der Fall,dann besteht Schadenersatzpflicht des Vermieters.
Schon für die kurzfristige Verlängerung alte Wohnung ! Für die Müllentsorgung natürlich auch.
Und für die Nichtnutzbarkeit des Kellers, des E-Herdes usw.
Warum hat man für Februar Miete gezahlt ? Ich lese heraus,es ist nicht oder nicht ausreichend renoviert , repariert, entmüllt worden ?
MfG
duck313
Hallo!
Hallo,im Okt13 hatte ich ne WBesichtigung, ganz in d Nähe d
Arbeit. Die W war in einen schlechten Zustand. Die Verwalterin
sagte…
Zusammenfassung: Eine Wohnung wurde besichtigt und angemietet. Über Mängel wurde geredet, aber nichts schriftlich festgehalten. Inzwischen ist die verdreckte Wohnung gereinigt, aber Januarmiete und Kaution sind noch nicht bezahlt. Der Herd ist noch verdreckt, Urinstein im WC, Dichtungen an Wasserhähnen müßten erneuert und Gerümpel aus dem Keller entfernt werden.
Noch kürzer: Ein Mietvertrag wurde unterschrieben, der Mieter bemängelte nach eigener Aussage dieses und jenes, Schriftliches liegt dem Vermieter aber nicht vor, aber der Mieter hielt seine ersten Zahlungsverpflichtungen nicht ein.
Merkst du was? Das hört sich nicht gut an, jedenfalls nicht danach, Rechtszüge loszutreten, bei denen man sicher sein kann, wie sie ausgehen. Als Erwiderung auf eine Klagschrift wird der Vermieter vorhersehbar aus allen Wolken fallen und Zeugen benennen, die jeden Eid schwören, daß es möglicherweise geringfügige Mängel gab, aber zum Zeitpunkt der Übergabe war die Wohnung in vorbildlichem Zustand. Aber so weit wird es gar nicht kommen. Vielmehr wird der Vermieter ausstehende Zahlungen gerichtlich geltend machen, das Mietverhältnis kündigen, ggf. auf Räumung klagen und das alles womöglich erfolgreich…
Zukünftig muß alles schriftlich gehen. Nicht per Mail, sondern per Brief. Entweder persönlich an Vermieter/Verwalter gegen Empfangsquittung oder per Einwurfeinschreiben mit einem Zeugen, der den Inhalt des Einschreibens bezeugen kann. Auch mündliche Abmachungen und Mängelrügen gehen völlig in Ordnung, wenn man gleichzeitig einen Zettel ‚rüberschiebt "hier hab‘ ich alles zusammengefaßt … wenn Sie mir hier bitte den Empfang bestätigen wollen" Sowas läßt sich sehr freundlich gestalten. Erfahrungsgemäß werden Menschen urplötzlich zuverlässig, wenn sie auf derart entschiedene, hieb- und stichfeste Vorgehensweise treffen.
Nach Anmieten einer Wohnung und Schlüsselübergabe sollte die erste Tat stets sein, einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür einzubauen. Den alten Schließzylinder mitsamt zugehöriger Schlüssel muß man verwahren und bei Auszug wieder einsetzen. Der neue Schließzylinder ist grundsätzlich immer sinnvoll, weil man andernfalls nicht wissen kann, ob sich Vormieter oder Vermieter unbefugt Zugang zur Wohnung verschaffen können. Das gilt natürlich auch für das Schloß des Kellerraums.
Gruß
Wolfgang
Ich
will, dass da keiner reingeht,
Dann wechsel den Zylinder der Wohnungstür aus.
dass die Herdplatten
ausgetauscht werden
Sofern der Herd mitvermietet oder beweislich Mängelbeseitigung zugesichert wurde: Fordere diese Behebung zugangsicher (Einwurfeinschreiben) unter Fristsetzung von 14 Tagen und kündige an, dananch eine Fachfirma mit Austausch zu beauftrgen und die Rechnung mit der übernächsten Miete zu verrechenen.
und dass das dreckige unzugängige
Kellerabteil geöffnet und geräumt wird …
Ist es denn mietvertragliche überhaupt zugewiesen?
Die Kaution hab ich auch noch nicht überwiesen. …
Böser Fehler : Bei einem Kautionsrückstand i. H. v. 2 Monatsmieten ist der Vermieter zu fristloser und hilfsweise ordentlicher Kündigung berechtigt
G imager761
Hallo,
ich hab das leider nicht schriftlich, also wahrscheinlich nicht „wirksam“.
Irgendwo muss ich wohnen. Die alte Wohnung ist weitervermietet worden, da musste ich dann raus. Ich war dumm und habe mich auf die mündliche Zusage der Verwalterin verlassen, dass alles gerichtet ist, wenn ich einziehe. Jetzt erinntet sich die Verwalterin an nichts mehr.
Es ist nicht ganz so leicht im Raum München eine Wohnung zu finden … sonst wäre ich da nicht rein! Ich hab keine Wahl gehabt. Jetzt muss ich zusehen, wie ich da wieder rauskomme.
also „beweislich Mängelbeseitigung zugesichert“: Die Verwalterin hat mir mehrmals mündlich zugesichert, dass von einem Maler gestrichen wird, eine Putzfrau den Dreck geseitigt und die Herdplatten getauscht werden, falls die Putzfrau das nicht sauber bekommt.
Ich war so blauäugig und hab der Frau geglaubt. Angeblich hat der Vormieter es nicht zugelassen, dass die Wohnung gerichtet wird. Der wollte sein volle Kaution wieder haben, hat man mir gesagt. Vermieter und Mieter waren Freunde. Jetzt habe ich nichts schriftliches, nur die mündliche Zusage der Verwalterin, die sich jetzt an nichts erinnert. Bei der Besichtigung rief sie den Vermieter an und sagte, dass die Reinigung und Renovierung ansteht und dass die Herdplatten so schlimm aussehen. Nur Show und heiße Luft. Der Vermieter meine bei der Übergabe, dass die Platten funktionieren würden und dass der Rost, Speisereste und Kratzer beim Koche sehr heíß werden und somit keine Gefahr darstellen. Meine Oma hatte auch einen E-Herd. Den hat sie immer nach dem Kochen mit Ada-Pulver gepflegt. Diese Herdplatten sahen immer wie neu aus. „meine“ Herdplatten sind total runtergekommen!
Soll ich die Kaution jetzt überweisen?
Der Vermieter will kein Kautionskonto anlegen. Er sagt, dass ihn das 15 Euro bei der Sparkasse kosten würde. Ich soll ihm auf 3 Mal (innerhalb 3er Monate, also bis März 14) die Kaution zukommen lassen. Nachdem die Wohnung so viele Mängel hat, will ich nicht, dass mein Kautionsgeld nach meinem Auszug (den ich sehr bald plane, da ich hier nicht bleiben kann) zur Renovierung verbraucht wird. Ich will die Kaution schon bezahlen, weil ich kein Mietnomade bin und immer meine Rechnungen bezahle.
Wie kann ich die Kaution bezahlen, ohne dass mein Geld ungerechterweise für die Sanierung der Wohnung verbraucht wird? Gibt es eine Zahlart, bei der der Vermieter zwar das „Sparbuch“ in der Hand hält, aber nur mit meiner Zustimmung Geld abheben kann?
Ich konnte die alte W 2 Wochen verlängern, jetzt brauchte ich ein Dach über dem Kopf. Deshalb bin ich da rein. Ich such mir jetzt was anderes.
Ja, das Kellerabteil steht im Mietvertrag drin. Da hat ein anderer Bewohner seine Sachen drin stehen. Den soll ich kontaktieren.
Ich hab den Zylinder der Wohnungstür jetzt ausgetauscht. Darf ich das ohne Rücksprache?
Ein Kollege meinte, dass ich das vereinbaren muss.
Wie kann ich die Kaution bezahlen, ohne dass mein Geld
ungerechterweise für die Sanierung der Wohnung verbraucht
wird? Gibt es eine Zahlart, bei der der Vermieter zwar das
„Sparbuch“ in der Hand hält, aber nur mit meiner Zustimmung
Geld abheben kann?
Viele Banken bieten inzwischen so etwas an:
https://www.berliner-sparkasse.de/privatkunden/versi…
Viele Banken bieten inzwischen so etwas an:
das muss aber VORHER mit dem vermieter auch so abgesprochen sein. das ist hier aber eindeutig zu spät!