Nur mal angenommen, jemand hätte die Möglichkeit, bei einer Zwangsversteigerung sehr günstig an zwei Wohnungen zu kommen. Das Haus wäre ungefähr Baujahr 1780, steht also auf jeden Fall unter Denkmalschutz. Wenn jetzt der neue Wohnungsbesitzer andere Fenster einbauen möchte, ist sowas denn möglich? Es sind momentan in diesem Haus nur „normale“ Fenster drin, der Besitzer möchte aber eine teilverglaste Wand in diesem Haus haben.
da muss man die Denkmalbehörde fragen,am besten vor dem Kauf und sich das schriftlich geben lassen
Hallo Veroma,
Das Haus wäre ungefähr Baujahr 1780, steht also auf jeden Fall
unter Denkmalschutz.
Allein aufgrund des Alters einer Immobilie ist NICHT auf Denkmalschutz zu schließen!
Unser Häuschen ist z.B. BJ 1710 und steht nicht unter Denkmalschutz.
Also am besten vor dem Kauf der Wohnungen mal beim Besitzer oder direkt bei der Behörde nachfragen und abklären OB und falls ja, was den geschützt ist (ich kannte da mal ein Haus, da hatte die Denkmalschutzbehörde „nur“ auf die Holzvertäfelung eines Raumes den Daumen drauf).
… der Besitzer möchte aber eine teilverglaste Wand in diesem Haus
haben.
Bei Änderungen an der Fassade hat aber nicht nur die Denkmalschutzbehörde mitzureden (sofern Denkmalschutz besteht) sondern immer auch die Eigentümergemeinschaft!
Grüße von
Tinchen
grundsätzlich ist eine absprache mit der zuständigen denkmalschutzbehörde erforderlich. wenn fenster ausgetauscht werden sollen, sind diese normalerweise vom spezialisierten schreiner anzufertigen, was u.u. teuer werden könnte. ich würde mich vorab informieren, sonst kann der "günstige"preis bei der versteigerung auch teuer werden.