Hallo,
kurze Frage: Wie sieht es aus, wenn eine Wohnung im Inland gemietet wird, der Vermieter aber im Ausland wohnt und ausländischer Staatsbürger ist?
Gilt dann trotzdem das deutsche Mietrecht, weil die Wohnung ja in Deutschland steht?
Und wo wird die Kaution angelegt, kann der Vermieter verlangen, diese selbst im Ausland anzulegen oder kann der Mieter verlangen, dass diese im Inland angelegt wird (z.B. Sparbuch) und dem Vermieter das Sparbuch aushändigen?
Vielen Dank!
Frank