Wohnung in Deutschland, Vermieter im Ausland

Hallo,

kurze Frage: Wie sieht es aus, wenn eine Wohnung im Inland gemietet wird, der Vermieter aber im Ausland wohnt und ausländischer Staatsbürger ist?

Gilt dann trotzdem das deutsche Mietrecht, weil die Wohnung ja in Deutschland steht?

Und wo wird die Kaution angelegt, kann der Vermieter verlangen, diese selbst im Ausland anzulegen oder kann der Mieter verlangen, dass diese im Inland angelegt wird (z.B. Sparbuch) und dem Vermieter das Sparbuch aushändigen?

Vielen Dank!

Frank

Für deutsches Hoheitsgebiet
Gilt deutsches Recht.

Hallo Frank,

Der VM ist an die DEUTSCHEN Gesetze gebunden, wenn er eine Immobilie auf deutschem Boden vermietet.
Für die Kaution gilt dies ebenfalls, es sei denn Ihr einigt euch, die Kaution in Luxemburg (vorausgesetzt er wohnt da) bei der Bank anzulegen, weil es da mehr Zinsen gibt :wink: Allerdings sollte dann das Konto auf seinen Namen laufen, da, wenn jemand ohne Hauptwohnsitz in Luxemburg ein Konto hat, ziehen die Massig Gebühren ein. (Hab noch letzte Woche ein diesbezügliches Schreiben von meiner Bank in LUX gekriegt) Dafür verpetzen die dem deutschen Finanzamt aber nix *gg*

Gruß
Sticky