hallo.
ich weiss nicht genau, was wovon abgezogen werden soll - ich
vermute, gemeint ist das Richtige: die Anteile dürfen dann
nicht in der Steuererklärung auftauchen.
das steuerprogramm erlaubt die erfassung von „zeitanteilen“. wenn ich hier die drei monate für die eine wohnung angebe, werden die kosten, für die ich das ankreuze, entsprechend der zeitweilig nicht vermieteten fläche herausgerechnet.
in der hilfe heißt es nur lapidar „nicht zur einkommenserzielung genutzt“ - das ist ja erstmal richtig, wenn die wohnung nicht vermietet ist.
die beispiele in der hilfe stellen aber nur selbstnutzung für einen begrenzten zeitraum dar. das trifft in meinem fiktiven fall nun wieder nicht zu.
wie auch immer - ich geb alles mit 100% an und sehe was passiert.
danke & gruß
michael